Beschreibung:
Klaus Weber leitet als Regierungsdirektor bei der Landesdirektion Chemnitz das Referat Verkehrsrecht . Zahlreiche Veröffentlichungen in juristischen Zeitschriften zum Allgemeinen Verwaltungsrecht, Polizeirecht, Europarecht und auch Verwaltungsvollstreckungsrecht belegen seine Fachkompetenz. Er war von 1992 bis 2006 Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare und ist seit über 10 Jahren Lehrbeauftragter an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung in Meißen und bei der Verwaltungsakademie in Chemnitz.
Mit der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen im November 1989 ist ein neues Kapitel in der Geschichte des internationalen Menschenrechtsschutzes aufgeschlagen worden. Mit ihr wurde nicht nur das Bewusstsein für Kinderrechte geschärft, sondern auch den Blick auf Kinder als Rechtssubjekte verändert. Erstmals wurden Kinderrechte und damit korrespondierende staatliche Umsetzungsverpflichtungen in umfassender Form völkerrechtlich festgeschrieben. Die AutorInnen beleuchten verschiedene nationale und internationale Aspekte, skizzieren die Entwicklungen auf dem Weg, Kinderrechte durchzusetzen. Denn auch zwanzig Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention bestehen in vielen Bereichen noch eklatante Gegensätze zwischen dem völkerrechtlichen Anspruch und der Lebenswirklichkeit von Kindern.