Fehlerhafter Gesellschafter und fehlerhaftes Organ.: Zugleich eine Besprechung des Urteils BGHZ 196, 195. (Schriften zum Bürgerlichen Recht)

Fehlerhafter Gesellschafter und fehlerhaftes Organ.: Zugleich eine Besprechung des Urteils BGHZ 196, 195. (Schriften zum Bürgerlichen Recht)
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Zugleich eine Besprechung des Urteils BGHZ 196, 195
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Artikel-Nr:
9783428146949
Veröffentl:
2015
Einband:
Taschenbuch
Seiten:
203
Autor:
Daniel Doetsch
Gewicht:
315 g
SKU:
INF1100466091
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Daniel Doetsch studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau und Münster und schloss das Studium im Jahr 2011 mit dem ersten Staatsexamen ab. Es folgte der juristische Vorbereitungsdienst am Landgericht Essen mit Stationen bei Kanzleien in Düsseldorf und London. Das zweite Staatsexamen absolvierte er im Jahr 2013. Im Anschluss daran begann die Forschung im Rahmen seiner Dissertation unter der Betreuung von Frau Prof. Dr. Barbara Grunewald an der Universität zu Köln.
Die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft und die Lehre vom fehlerhaften Organ sind miteinander im Zusammenhang stehende Grundsätze, die aus der gesellschaftsrechtlichen Praxis nicht hinwegzudenken sind. Die durch Gesetz angeordneten Rechtsfolgen der Unwirksamkeit bestimmter Maßnahmen sind zu starr und würden in der Praxis zu untragbaren Ergebnissen führen.Daniel Doetsch untersucht den Zusammenhang beider Lehren zueinander, deckt Widersprüche und Ungenauigkeiten auf und stellt dann dar, dass beide Rechtsinstitute auf derselben Grundlage beruhen und auch dieselben Voraussetzungen haben. Nach einer Diskussion des zur fehlerhaften Aufsichtsratswahl ergangenen Urteils BGHZ 196, 195 zieht der Autor den Schluss, dass sämtliche Aussagen, die zu der einen Lehre getroffen werden, auch auf die andere Lehre übertragbar sind. Während sich die Rechtsprechung nicht durch Konsistenz, sondern zunehmend durch Einzelfallentscheidungen auszeichnet, schlägt der Autor ein stringentes und simples Anwendungskonzept vor.
In seinem viel diskutierten Urteil zur fehlerhaften Aufsichtsratswahl (BGHZ 196, 195) verabschiedet sich der BGH endgültig von einer einheitlichen Anwendung der Lehre vom fehlerhaften Organ. Daniel Doetsch arbeitet zunächst die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft und die Lehre vom fehlerhaften Organ auf, bereinigt sie von Widersprüchen und vereint sie in einem stringenten allgemeinen Grundsatz. Anschließend zeigt er auf, dass die Aussagen des Urteils auch auf die Personengesellschaft anwendbar sind.
Einleitung1. Die Lehre der fehlerhaften GesellschaftDie Lehre der fehlerhaften Gesellschaft i.e.S. - Die Lehre vom fehlerhaften Gesellschafterbeitritt - Die Lehre vom fehlerhaften Gesellschafteraustritt - Die Lehre von der fehlerhaften Anteilsübertragung - Die Lehre vom fehlerhaften Geschäftsführer2. Die Lehre vom fehlerhaften OrganGrundlagen - Konkrete Anwendung3. Das Urteil BGHZ 196, 195Sachverhalt - Urteil des BGH - Kritik in der Literatur - Stellungnahme4. Übertragung der Grundsätze auf andere GesellschaftsformenÜbertragung auf die GmbH - Übertragung auf Personengesellschaften5. ReformReformbedarf - Reformvorschlag6. ZusammenfassungLiteratur- und Sachwortverzeichnis

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