Vorlesungen über Ethik

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Artikel-Nr:
9783518581513
Veröffentl:
1993
Einband:
Gebundene Ausgabe
Seiten:
399
Autor:
Ernst Tugendhat
Gewicht:
448 g
SKU:
INF1100400093
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Tugendhat, ErnstErnst Tugendhat wurde am 8. März 1930 im tschechischen Brünn als Sohn jüdischer Eltern geboren. Seine Familie emigrierte 1938 in die Schweiz und 1941 nach Venezuela. Von 1946 bis 1949 studierte er an der Stanford University (USA) Klassische Philologie. Daran schloss sich 1949 ein Philosophie-Studium in Freiburg (Heidegger) an. 1956 Promotion, Thema seiner Dissertation waren die metaphysischen Grundbegriffe des Aristoteles. 1966 Habilitation in Tübingen mit einer Arbeit über den "Wahrheitsbegriff bei Husserl und Heidegger"(Berlin 1967). In der Zeit von 1966 bis 1975 war er ordentlicher Professor für Philosophie an der Universität Heidelberg. Daran schloss sich eine Tätigkeit am Max-Planck-Institut zur Erforschung der Lebensbedingungen der wissenschaftlich-technischen Welt in Starnberg an. Anschließend war er von 1980 bis 1992 Philosophieprofessor an der FU Berlin. Gastprofessuren in Santiago de Chile, Konstanz, Prag, Gioânia (Brasilien) und Porto Alegre folgten. Im Jahr 1999 wurde er von der Universität Tübingen zum Honorarprofessor ernannt. Am 9. Mai 2005 erhielt Ernst Tugendhat die Ehrendoktorwürde der Universidad Autónoma Madrid. Er gilt als einer der wichtigsten Vertreter der sprachanalytischen Philosophie in Deutschland.
Da das Kantische Konzept der universellen und gleichen Achtung nicht absolut begründet, sondern nur plausibilisiert werden kann, nimmt die Darstellung anderer Konzepte und die Auseinandersetzung mit ihnen einen breiten Raum ein: mit Kant selbst und der Diskursethik, mit Schopenhauer und Hegel, mit dem konservativen Konzept von Alasdaire Maclntyre, mit Hume und dem Utilitarismus. Im Anschluß an Aristoteles und Erich Fromm geht Tugendhat der Frage nach dem Zusammenhang von moralischen Tugenden und Glückstugenden nach. Anknüpfend an Adam Smith, erweitert er das Kantische Moralkonzept zu einer Moral, die nicht nur auf Handlungen und Unterlassungen, sondern ebenso auf intersubjektive affektive Haltungen bezogen ist, und zeigt zugleich, wie auch in der Moderne die Regelmoral durch eine Moral der Tugenden ergänzt werden muß. Der Begriff des moralischen Rechts wird neu durchdacht und führt zu einem starken Konzept der Menschenrechte, das seinerseits in Überlegungen zum Gerechtigkeitsbegriff eingebettet wird.

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