Beschreibung:
Nils Wegner hat an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg bis 2010 Rechtswissenschaften studiert und im Anschluss an das Referendariat promoviert. An der Universität Stockholm erwarb er einen Masterabschluss im Umweltrecht. Seit 2014 ist er bei der Stiftung Umweltenergierecht in Würzburg tätig. Er hat bereits in verschiedenen Fachzeitschriften zum Umwelt- und Planungsrechts im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien publiziert. Er referiert zudem zum Thema der Energiewende.
Die biologische Vielfalt und mit ihr zahlreiche Ökosystemleistungen sind heute weltweit stärker denn je bedroht. Ihr effektiver Schutz liegt im gemeinsamen Interesse der Menschheit. Nils Wegner untersucht in seiner Arbeit neuere Ansätze im internationalen Recht, welche den einzelnen Menschen, zivilgesellschaftliche Vereinigungen und indigene sowie nicht indigene Gemeinschaften in den Kampf gegen die Zerstörung biologischer Vielfalt einbinden und so staatliches Handeln unterstützen und die Durchsetzung des Rechts verbessern wollen. Die Arbeit zeigt sowohl das Potenzial als auch die Grenzen klassischer menschenrechtlicher Ansätze, des prozeduralen Ansatzes der sog. Aarhus-Konvention und schließlich des sozio-ökonomischen Ansatzes des Nagoya-Protokolls zur Biodiversitätskonvention zum Schutz biologischer Vielfalt auf. Dabei weist der Autor zahlreiche subjektive Rechtspositionen jenseits der Menschenrechte im Umweltvölkerrecht nach.
Der effektive Schutz biologischer Vielfalt ist heute drängender denn je. Nils Wegner untersucht in seiner Arbeit neuere Ansätze im Völkerrecht, die auf eine Mobilisierung Einzelner und Gruppen zur Durchsetzung des Rechts abzielen und so einen Beitrag zum Schutz biologischer Vielfalt leisten können. Neben menschenrechtlichen Ansätzen werden die Rechtspositionen der sog. Aarhus-Konvention sowie die durch das Protokoll von Nagoya umschriebenen Rechte indigener und lokaler Gemeinschaften untersucht.
Einleitung - Methodik - Mit der Arbeit verfolgte Ziele - Gang der Darstellung
1. Grundlagen
Biologische Vielfalt - Subjektive Rechte Einzelner zum Schutz öffentlicher Interessen im deutschen und europäischen Recht - Bedingungen für die Mobilisierung Einzelner und Gruppen zur Rechtsdurchsetzung im Völkerrecht
2. Verwirklichung subjektiv-rechtlicher Ansätze zum Schutz biologischer Vielfalt im Völkerrecht
Der Schutz biologischer Vielfalt mittels klassischer Menschenrechte - Der Schutz biologischer Vielfalt mittels prozeduraler Rechte - Der Schutz biologischer Vielfalt mittels subjektiver Berechtigungen indigener Völker und lokaler Gemeinschaften
3. Ansatzübergreifender Vergleich
Übergreifender Vergleich der untersuchten Ansätze - Möglichkeit und Grenzen einer Fortentwicklung der Ansätze - Ergänzungsbedürftigkeit der subjektiv-rechtlichen Ansätze
4. Fazit und weiterer Forschungsbedarf
Literaturverzeichnis
Entscheidungsverzeichnis
Stichwortverzeichnis