Die CFC-Legislation (Hinzurechnungsbesteuerung) im Spannungsfeld zwischen europäischer Kapitalverkehrsfreiheit und weltweiter Kapitalliberalisierung (WTO).; Eine Analyse der Grenzen der europäischen Kapitalverkehrsfreiheit sowie der Steuerordnung der WTO in Hinblick auf Auswirkungen für Ausgleichsmaßnahmen im internationalen Steuerwettbewerb.; Beiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht; Deutsch; 379 S.

Die CFC-Legislation (Hinzurechnungsbesteuerung) im Spannungsfeld zwischen europäischer Kapitalverkehrsfreiheit und weltweiter Kapitalliberalisierung (WTO).; Eine Analyse der Grenzen der europäischen Kapitalverkehrsfreiheit sowie der Steuerordnung der WTO in Hinblick auf Auswirkungen für Ausgleichsmaßnahmen im internationalen Steuerwettbewerb.; Beiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht; Deutsch; 379 S.
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Artikel-Nr:
9783428118649
Veröffentl:
2006
Einband:
Kartoniert
Seiten:
379
Autor:
Stefan Lütke
Gewicht:
504 g
SKU:
INF1100388740
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Seitens der großen Industriestaaten wird eine CFC-Legislation gefordert, um im internationalen Steuerwettbewerb zu bestehen. In der vorgelegten Arbeit wird die Zulässigkeit einer generellen CFC-Legislation als Ausgleichsmaßnahme bei einem unfair geführten Steuerwettbewerb geprüft.

Der Autor stellt in einem ersten Teil die CFC-Legislation als unilaterale Gegenmaßnahme in einen Kontext mit dem internationalen Steuerwettbewerb. Die Prüfung der Zulässigkeit einer CFC-Legislation umfasst - die im zweiten Kapitel diskutierte - europäische Kapitalverkehrsfreiheit. Einen Schwerpunkt bildet die Frage nach den Grenzen der Kapitalverkehrsfreiheit im Verhältnis zu Drittstaaten. Darüber hinaus unterliegt die nationale Steuerhoheit aufgrund der Verpflichtungen, die aus der Mitgliedschaft in der WTO erwachsen, Grenzen. Im dritten Teil der Arbeit wird die Vereinbarkeit der CFC-Legislation mit den Anforderungen der WTO geprüft. Den zweiten Schwerpunkt bilden die Grenzen der Steuerordnung der WTO für direkte Steuern.

Ein wesentliches Ergebnis der Untersuchung ist, dass bei der Gewährleistung der Kapitalverkehrsfreiheit im Verhältnis zu Drittstaaten zwischen (grundsätzlich unzulässigen) gesetzgeberischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten und einem gemeinsamen Handeln der Europäischen Gemeinschaft zu unterscheiden ist. Eine Verordnung auf Basis des Art. 57 Abs. 2 EGV, welche die Mitgliedstaaten zur Einführung einer CFC-Legislation ermächtigt, könnte den Zielkonflikt, der sich aus der wünschenswerten Einheitlichkeit eines gemeinsamen Kapitalmarktes und der Steuersouveränität der Mitgliedstaaten ergibt, lösen.

Ferner kann der "black list"-Ansatz für die CFC-Legislation gegen das GATS verstoßen. Mitgliedstaaten der WTO können sich zur Abwehr der CFC-Legislation auf die Meistbegünstigungsklausel des GATS berufen.

Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der "Nürnberger Steuergespräche e. V." 2005.
Seitens der großen Industriestaaten wird eine CFC-Legislation gefordert, um im internationalen Steuerwettbewerb zu bestehen. In der vorgelegten Arbeit wird die Zulässigkeit einer generellen CFC-Legislation als Ausgleichsmaßnahme bei einem unfair geführten Steuerwettbewerb geprüft.
Der Autor stellt in einem ersten Teil die CFC-Legislation als unilaterale Gegenmaßnahme in einen Kontext mit dem internationalen Steuerwettbewerb. Die Prüfung der Zulässigkeit einer CFC-Legislation umfasst - die im zweiten Kapitel diskutierte - europäische Kapitalverkehrsfreiheit. Einen Schwerpunkt bildet die Frage nach den Grenzen der Kapitalverkehrsfreiheit im Verhältnis zu Drittstaaten. Darüber hinaus unterliegt die nationale Steuerhoheit aufgrund der Verpflichtungen, die aus der Mitgliedschaft in der WTO erwachsen, Grenzen. Im dritten Teil der Arbeit wird die Vereinbarkeit der CFC-Legislation mit den Anforderungen der WTO geprüft. Den zweiten Schwerpunkt bilden die Grenzen der Steuerordnung der WTO für direkte Steuern.
Ein wesentliches Ergebnis der Untersuchung ist, dass bei der Gewährleistung der Kapitalverkehrsfreiheit im Verhältnis zu Drittstaaten zwischen (grundsätzlich unzulässigen) gesetzgeberischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten und einem gemeinsamen Handeln der Europäischen Gemeinschaft zu unterscheiden ist. Eine Verordnung auf Basis des Art. 57 Abs. 2 EGV, welche die Mitgliedstaaten zur Einführung einer CFC-Legislation ermächtigt, könnte den Zielkonflikt, der sich aus der wünschenswerten Einheitlichkeit eines gemeinsamen Kapitalmarktes und der Steuersouveränität der Mitgliedstaaten ergibt, lösen.
Ferner kann der"black list"-Ansatz für die CFC-Legislation gegen das GATS verstoßen. Mitgliedstaaten der WTO können sich zur Abwehr der CFC-Legislation auf die Meistbegünstigungsk lausel des GATS berufen.
Einleitung

- Erster Teil: Ausgleichsmaßnahmen im internationalen Steuerwettbewerb: Ausgleichsmaßnahmen
- Der unfaire Steuerwettbewerb

- Zweiter Teil: Hinzurechnungsbesteuerung und die europäische Kapitalverkehrsfreiheit: Kapitalverkehrsfreiheit
- Grenzen der Kapitalverkehrsfreiheit I: Ausnahmevorschriften des EG-Vertrages
- Grenzen der Kapitalverkehrsfreiheit II: Ungeschriebene Rechtfertigungsgründe
- Beurteilung der Hinzurechnungsbesteuerung

- Dritter Teil: Hinzurechnungsbesteuerung und die Welthandelsordnung (WTO): Ausgleichsmaßnahmen und die WTO
- Die WTO im Überblick
- GATT 1994 und direkte Steuern
- Die Hinzurechnungsbesteuerung und das GATT 1994
- GATS und direkte Steuern
- Die Hinzurechnungsbesteuerung und das GATS

- Vierter Teil: Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen
- Literaturverzeichnis
- Sachwortverzeichnis

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