Moralisierung des Rechts: Kontinuitäten und Diskontinuitäten nationalsozialistischer Normativität (Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust)

Moralisierung des Rechts: Kontinuitäten und Diskontinuitäten nationalsozialistischer Normativität (Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust)
Kontinuitäten und Diskontinuitäten nationalsozialistischer Normativität
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Artikel-Nr:
9783593501680
Veröffentl:
2014
Einband:
Broschiert
Seiten:
246
Gewicht:
328 g
SKU:
INF1100187267
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Prof. Dr. Werner Konitzer ist stellvertretender Leiter des Fritz Bauer Instituts in Frankfurt am Main. Lena Foljanty, Dr. iur., ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main.
Nationalsozialistische Rechtstheorien hoben den Unterschied zwischen Moral und Sittlichkeit auf der einen Seite und Recht auf der anderen Seite so weit wie möglich auf. In den »Nationalsozialistischen Leitsätzen für ein neues Strafrecht« von 1938 formulierte Hans Frank, Hitlers Rechtsanwalt und einer der führenden Vertreter einer »nationalsozialistischen Rechtswissenschaft«, kurz und bündig: »Deutsches Rechtsgefühl und deutsches Sittlichkeitsempfinden sind eins.«
Was bedeutete dieses »Ideal« der Einschmelzung des Unterschieds von Sittlichkeit, Moral und Recht für die nationalsozialistische Rechtstheorie und Rechtspraxis? Was besagte sie für eine Analyse nationalsozialistischer Vorstellungen von »Ethik« und »Moral«? Und wie weit bestimmte das Fortwirken nationalsozialistischer Moral noch die Rechtsauffassungen der frühen Bundesrepublik?
Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust
Nationalsozialistische Rechtstheorien hoben den Unterschied zwischen Moral und Sittlichkeit auf der einen Seite und Recht auf der anderen Seite so weit wie möglich auf. In den "Nationalsozialistischen Leitsätzen für ein neues Strafrecht" von 1938 formulierte Hans Frank, Hitlers Rechtsanwalt und einer der führenden Vertreter einer "nationalsozialistischen Rechtswissenschaft", kurz und bündig: "Deutsches Rechtsgefühl und deutsches Sittlichkeitsempfinden sind eins."
Was bedeutete dieses "Ideal" der Einschmelzung des Unterschieds von Sittlichkeit, Moral und Recht für die nationalsozialistische Rechtstheorie und Rechtspraxis? Was besagte sie für eine Analyse nationalsozialistischer Vorstellungen von "Ethik" und "Moral"? Und wie weit bestimmte das Fortwirken nationalsozialistischer Moral noch die Rechtsauffassungen der frühen Bundesrepublik?
Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust

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