Beschreibung:
Charlotte Evers studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Anschließend erfolgte das Promotionstudium, welches mit einem dreimonatigen Forschungsaufenthalt (Visting Research Fellow) mit rechtsvergleichendem Bezug zum Promotionsthema an der Fordham University School of Law, New York, USA abschloss.
Die Untersuchung setzt sich mit dem zwingenden Mindestanteilsgebot des96 Abs. 2 AktG n. F. ("Frauenquote") auseinander. Ausgehend von der Entwicklung zur Gleichstellungsförderung in der Privatwirtschaft analysiert die Autorin zunächst die verfassungs- und unionsrechtliche Vereinbarkeit. Schwerpunkt der Untersuchung ist sodann die umfassende Auslegung der aktien- und mitbestimmungsrechtlichen Normen im Hinblick auf die mit deren konkreter Ausgestaltung verbundenen Problemfelder. Insbesondere untersucht die Autorin die Berechnung der Quote in den beiden Erfüllungsmodi sowie den Widerspruch gegen die Gesamterfüllung und die Rechtsfolge bei Verfehlung des Mindestanteilsgebots. Weiterhin befasst sich die Untersuchung überblicksartig mit der Quote für die Europäische Aktiengesellschaft. Sie schließt ab mit Änderungsvorschlägen sowie einem Ausblick zu einer Quote für Vorstände.
Die Untersuchung befasst sich mit der verfassungs- und unionsrechtlichen Vereinbarkeit der zwingenden Geschlechterquote, der Auslegung der aktien- und mitbestimmungsrechtlichen Normen zur Berechnung der Quote in den beiden Erfüllungsmodi sowie zum Widerspruch gegen die Gesamterfüllung und zur Rechtsfolge bei Verfehlung des Mindestanteilsgebots.
Gleichstellungsförderung in der Privatwirtschaft seit 2001 - Maßnahmen in DE und Europa - Verfassungsrechtliche Zulässigkeit - Anwendungsbereich: weitere Gesellschaftsformen - Geschlechtergruppen und Scheinauslandsgesellschaften - Berechnung - Widerspruch gegen Gesamterfüllung - Rechtsfolge - Überblick SE - Ausblick: Vorstandsquote - Änderungsvorschläge