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„Am 3. Oktober 1990 kamen buchstäblich über Nacht ein fremdes Recht und eine fremde Justiz über die
DDR-Bürger.
Glockenschlag Mitternacht traten die DDR-Gesetze außer Kraft und die Justiz der BRD an ihre Stelle – ein
in der Menschheitsgeschichte einmaliger Vorgang !
Mit dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des BRD-Grundgesetzes gelangten die Bürger der DDR
in einen »Rechtsstaat«, heißt es. Doch was bedeutet das für die Bürgerin, für den Bürger ? Welche Rechte
gewannen sie dadurch ? Und welche verloren sie ?
Ein »Rechtsstaat« muss sich an dem in ihm gesetzten Recht messen lassen.
Wie das bundesdeutsche Recht beschaffen ist und wie es funktioniert, wurde den DDR-Bürgern vorenthalten. Die Mehrheit der Abgeordneten der letzten Volkskammer der DDR, die die Übergabe an die
BRD organisierten, waren rechtsunkundig – oder es schien sie nicht zu kümmern. Bärbel Bohley formulierte
später: »Wir hatten auf Gerechtigkeit gehofft und bekamen den Rechtsstaat« – präziser wohl:
»Rechtswegestaat«.
Erich Buchholz liefert in diesem Band erstmalig eine Darstellung der Rechtsgewinne – und der Rechtsverluste
– für Bürger des »Beitrittsgebietes«. Dabei stehen die Rechte des »normalen Bürgers« im Mittelpunkt.“