Anordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen vom 13. Mai 1982

Anordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen vom 13. Mai 1982
Bau- und Betriebsordnung für Anschlußbahnen (BOA)
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Artikel-Nr:
9783936030198
Veröffentl:
2011
Erscheinungsdatum:
01.01.2011
Seiten:
267
Autor:
Harald Rockstuhl
Gewicht:
500 g
Format:
211x151x26 mm
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Harald Rockstuhl wurde 1957 in Bad Langensalza geboren und wuchs in der Gemeinde Tüngeda am Fuße des Hainich auf. Sein Vater, der Ortschronist Werner Rockstuhl, prägte seinen Lebensweg. Seit 1974 schrieb Harald Rockstuhl für verschiedene Zeitungen und Zeitschriften Reportagen und heimatgeschichtliche Beiträge, und seit 1982 erschienen in kleinen Auflagen verschiedene Publikationen. 1986/87 bearbeitete er das Lebenswerk des Burgtonnaer Heimatdichters Heinz Keil (1916-1985) und gab darüber ein 200seitiges Buch heraus.
Im Jahre 1988 begann Harald Rockstuhl mit einer Reportage über August Giese die Hainich-Heimatforschung. 1990 gründete er einen eigenen Verlag und begann mit der Herausgabe der Hainich-Heimathefte. Zum Verlag kam ein Jahr später der Thüringer Heimatliteraturversand hinzu. Er arbeitete seit 1990 mit dem Eisenbahnschriftsteller Günter Fromm zusammen. Als Verleger und Schriftsteller veröffentlichte er zahlreiche Bücher.
Er ist verheiratet und Vater einer Tochter.
267 Seiten mit 81 Abbildungen, darunter 50 Tabellen, 30 Zeichnungen und 1 Farbfoto.Bisherige Auflagen: 1. Auflage 1983, Gesetzesblatt Nr. 1080. Laut Einigungsvertrag vom 20.9.1990 GBI. I Nr. 64, Seite 1962 war diese AO noch weiter gültig! 2. vollständige Reprintauflage 2011 im Verlag RockstuhlInhalt:Abschnitt IAllgemeines 1 Geltungsbereich
2 Grundforderungen
3 Verantwortung und Pflichten des Anschließers
4 PersonenbeförderungAbschnitt IIZustimmungs- und Genehmigungsverfahren; bahnaufsichtliche Prüfungen
5 Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Investitionen und sonstigen Vorhaben
6 Zustimmung für sonstige bauliche Anlagen im Bereich von Anschlußbahnen
7 Genehmigung der Bauart von Bahnanlagen und Fahrzeugen sowie der Betriebsart
8 Bahnaufsichtliche Prüfungen
9 Betriebsaufnahme, Inbetriebnahme, Betriebsführung
10 Mitwirkung des Anschlußbahnleiters, Gültigkeit der Zustimmungen und Genehmigungen, Regelung der VerfahrensweiseAbschnitt IIIBahnanlagen- Bautechnische Anlagen -
11 Unterbau
12 Oberbau
13 Spurweite
14 Längsneigung
15 Bogengestaltung
16 Lichtraumumgrenzung
17 Gleisabstand
18 Kreuzungen
19 Brücken und andere Ingenieurbauwerke
20 Kilometerzeichen, Neigungszeiger
21 Einfriedungen, Feuerschutzanlagen, Schneeschutzeinrichtungen
22 Höhengleiche Kreuzungen von Gleisen mit Straßen, Wegen oder Plätzen
23 Laderampen, Ladestraßen, Bahnsteige und Näherung von Straßen
24 Gleistassen
25 Arbeitsgruben
26 Prüfung der bautechnischen Anlagen- Sicherungs- und Fernmeldeanlagen -
27 Sicherungsanlagen
28 Fernmeldeanlagen
29 Prüfung und Instandhaltung der Sicherungs- und Fernmeldeanlagen- Maschinentechnische und elektrotechnische Anlagen -
30 Drehscheiben, Schiebebühnen und Wagenkippanlagen
31 Be- und Entladeanlagen
32 Seilrangieranlagen
33 Gleisfahrzeugwaagen
34 Sonstige maschinentechnische Anlagen
35 Weichenheizungsanlagen
36 Elektrotechnische Ausrüstungen an maschinentechnischen Anlagen
37 Fahrleitungsanlagen
38 Beleuchtungsanlagen und sonstige elektrotechnische Anlagen, Schutzmaßnahmen in elektrotechnischen Anlagen
39 Instandhaltung der maschinentechnischen und elektrotechnischen AnlagenAbschnitt IVFahrzeuge
40 Einteilung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
41 Begrenzung der Fahrzeuge
42 Achsfahrmasse und Fahrzeuggesamtmasse je Längeneinheit
43 Achsstand und Bogenlauf
44 Radsätze
45 Federn, Zug- und Stoßeinrichtungen
46 Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der Fahrzeuge
47 Bremsen
48 Ausrüstung der Fahrzeuge
49 Anschriften der Fahrzeuge
50 Instandhaltung der FahrzeugeAbschnitt VBetriebsdienst
51 Allgemeines
52 Betriebsführung
53 Betriebseisenbahner
54 Begriffe für den Rangierdienst
55 Rangier- und Triebfahrzeugpersonal
56 Bewegen von Fahrzeugen im Rangierdienst
57 Signale, Bedienen der Weichen und Sicherungsanlagen
58 Sicherung stillstehender Fahrzeuge
59 Lademaß, Lademaßüberschreitungen
60 Sperrung von Gleisen
61 Befahren von Kreuzungen mit anderen Bahnen und Rangieren auf gemischtspurigen GleisenAbschnitt VIEreignisse, Wagenbeschädigungen und Aufgleisen von Fahrzeugen
62 Ereignisse
63 Wagenbeschädigungen
64 Aufgleisen von FahrzeugenAbschnitt VIISchlußbestimmungen
65 Übergangsbestimmungen
66 Ausnahmegenehmigungen
67 InkrafttretenVerzeichnis der Anweisungen zur BOAAnweisung Nr. 1 zur BOA (zu

5 bis 7, 10 und 22)Verfahrensweise für die Erteilung von Zustimmungenund Genehmigungen durch die Staatliche BahnaufsichtAnweisung Nr. 2 zur BOA(zu

11 bis 26) - Oberbau -Herstellung, Instandhaltung und Prüfung der bautechnischen AnlagenAnlage 1 - zur Anweisung Nr. 2 zur BOA. Gleisendschuhe als Gleisabschlug Anlage 2 - zur Anweisung Nr. 2 zur BOA. MUSTER. Prüfungsbuch für die bautechnischen Anlagen der AnschlugbahnAnlage 3 - zur Anweisung Nr. 2 zur BOA. Prüfung der Richtung nach dem PfeilhöhenmeßverfahrenAnlage 4 - zur Anweisung Nr. 2 zur BOA. Me
Aus dem Inhalt:
Abschnitt I
Allgemeines
1 Geltungsbereich
2 Grundforderungen
3 Verantwortung und Pflichten des Anschließers
4 Personenbeförderung
Abschnitt II
Zustimmungs- und Genehmigungsverfahren; bahnaufsichtliche Prüfungen
5 Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Investitionen und sonstigen Vorhaben
6 Zustimmung für sonstige bauliche Anlagen im Bereich von Anschlußbahnen
7 Genehmigung der Bauart von Bahnanlagen und Fahrzeugen sowie der Betriebsart
8 Bahnaufsichtliche Prüfungen
9 Betriebsaufnahme, Inbetriebnahme, Betriebsführung
10 Mitwirkung des Anschlußbahnleiters, Gültigkeit der Zustimmungen und Genehmigungen, Regelung der Verfahrensweise
Abschnitt III
Bahnanlagen
- Bautechnische Anlagen -
11 Unterbau
12 Oberbau
13 Spurweite
14 Längsneigung
15 Bogengestaltung
16 Lichtraumumgrenzung
17 Gleisabstand
18 Kreuzungen
19 Brücken und andere Ingenieurbauwerke
20 Kilometerzeichen, Neigungszeiger
21 Einfriedungen, Feuerschutzanlagen, Schneeschutzeinrichtungen
22 Höhengleiche Kreuzungen von Gleisen mit Straßen, Wegen oder Plätzen
23 Laderampen, Ladestraßen, Bahnsteige und Näherung von Straßen
24 Gleistassen
25 Arbeitsgruben
26 Prüfung der bautechnischen Anlagen
- Sicherungs- und Fernmeldeanlagen -
27 Sicherungsanlagen
28 Fernmeldeanlagen
29 Prüfung und Instandhaltung der Sicherungs- und Fernmeldeanlagen
- Maschinentechnische und elektrotechnische Anlagen -
30 Drehscheiben, Schiebebühnen und Wagenkippanlagen
31 Be- und Entladeanlagen
32 Seilrangieranlagen
33 Gleisfahrzeugwaagen
34 Sonstige maschinentechnische Anlagen
35 Weichenheizungsanlagen
36 Elektrotechnische Ausrüstungen an maschinentechnischen Anlagen
37 Fahrleitungsanlagen
38 Beleuchtungsanlagen und sonstige elektrotechnische Anlagen, Schutzmaßnahmen in elektrotechnischen Anlagen
39 Instandhaltung der maschinentechnischen und elektrotechnischen Anlagen
Abschnitt IV
Fahrzeuge
40 Einteilung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
41 Begrenzung der Fahrzeuge
42 Achsfahrmasse und Fahrzeuggesamtmasse je Längeneinheit
43 Achsstand und Bogenlauf
44 Radsätze
45 Federn, Zug- und Stoßeinrichtungen
46 Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der Fahrzeuge
47 Bremsen
48 Ausrüstung der Fahrzeuge
49 Anschriften der Fahrzeuge
50 Instandhaltung der Fahrzeuge
Abschnitt V
Betriebsdienst
51 Allgemeines
52 Betriebsführung
53 Betriebseisenbahner
54 Begriffe für den Rangierdienst
55 Rangier- und Triebfahrzeugpersonal
56 Bewegen von Fahrzeugen im Rangierdienst
57 Signale, Bedienen der Weichen und Sicherungsanlagen
58 Sicherung stillstehender Fahrzeuge
59 Lademaß, Lademaßüberschreitungen
60 Sperrung von Gleisen
61 Befahren von Kreuzungen mit anderen Bahnen und Rangieren auf gemischtspurigen Gleisen
Abschnitt VI
Ereignisse, Wagenbeschädigungen und Aufgleisen von Fahrzeugen
62 Ereignisse
63 Wagenbeschädigungen
64 Aufgleisen von Fahrzeugen
Abschnitt VII
Schlußbestimmungen
65 Übergangsbestimmungen
66 Ausnahmegenehmigungen
67 Inkrafttreten
Verzeichnis Verzeichnis der Anweisungen zur BOA Paragraf 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 4, 5 und 6, Paragraf 2 bis 21,
22 Abs. 1 und 2 Satz 2, Abs. 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10 ohne Verweis auf die Bodennutzungsverordnung, Abs. 11 bis 15, Paragraf 23 bis 67 Abs. 1 gelten fort gemäß Paragraf 1 Satz 1 des Rechtsbereinigungs- und Rechtsfortgeltungsgesetzes (Gl. Nr. 114-1)

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