Diagnose ’unzurechnungsfähig’

Diagnose ’unzurechnungsfähig’
Sie entkam dem Räderwerk der Psychiatrie und kämpfte um Ihr Recht bis zum Europäischen Gerichtshof - mit Erfolg! Ein authentischer Bericht
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Artikel-Nr:
9783888644085
Veröffentl:
2006
Seiten:
277
Autor:
Vera Stein
Gewicht:
404 g
Format:
210x148x32 mm
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Vera Stein wurde 1958 geboren. Im Alter von drei Jahren erkrankte sie an Kinderlähmung. Mit fünfzehn Jahren kam sie erstmals in die Psychiatrie. Sie wehrte sich gegen Zwang und Gewalt, doch die Rechtmäßigkeit wurde nie überprüft. Eine Mitpatientin nahm sie schließlich in ihre Familie auf. Trotz dem Stigma "geisteskrank", kämpfte Vera Stein für ein selbständiges Leben und absolvierte eine Ausbildung zur Technischen Zeichnerin. Den anhaltenden Gesundheitsein¬schrän¬kungen folgten weitere Fehlbehandlungen. Dann stellten Gutachter fest, dass Vera Stein nie an einer Psychose gelitten hatte. Sie erfuhr nun endlich die Wahrheit und auch den Grund für ihr Leiden.
Dies ist der Bericht einer Frau, die durch ärztliche Fehlbehandlungen zeitlebens geschädigt wurde. Sie klagte auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Vor den deutschen Gerichten traf Vera Stein auf gravierende Missstände, doch sie gab nicht auf und ging durch alle Instanzen - bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Im Juni 2005 verurteilten Europas Richter die Bundesrepublik Deutschland wegen groben Menschenrechtsverletzungen zu Schmerzensgeld und Übernahme der Gerichtskosten.Vera Stein schildert authentisch und hautnah die Abläufe in ihren Prozessen. Sie gibt juristische Tipps und kommt zu der Schlussfolgerung: "Eindeutiger, kann das Unrecht in Arzthaftungsprozessen wohl kaum einer beweisen". Vera Stein deckt Hintergründe auf und schlägt Lösungen für dringend notwendige Reformen vor - im Interesse von Patienten, aber auch von Medizinern und Richtern. Es ist wichtig aus dem Fall zu lernen, denn jeder kann Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers werden. Gegen die Mängel im deutschen Rechtssystem, konnte der Europäische Gerichtshof nichts tun, denn das obliegt der nationalen Gesetzgebung. Hier besteht ein dringender Handlungsbedarf!

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