Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht

Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht
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Bearbeitung 2010. Brüssel IIa-VO, EG-UntVO, EG-ErbVO-E, HUntStProt 2007
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194,00 €*

Artikel-Nr:
9783866538832
Veröffentl:
2010
Seiten:
1027
Autor:
Thomas Rauscher
Serie:
Rauscher, Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht
eBook Typ:
PDF
Kopierschutz:
Digital Watermark [Social-DRM]
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Ihr nächster Fall ist europäisch? Dann brauchen Sie den "Rauscher": Der Praxiskommentar zum Europäischen Zivilprozess- und Kollisionsrecht unterstützt Sie bei Ihrer täglichen Arbeit, egal ob bei der Vertragsgestaltung, bei Familienverfahren oder bei der Forderungsbeitreibung.

Ihre Vorteile:
Umfassend: Praxisgerechte und zugleich wissenschaftlich-fundierte Kommentierung aller das EuZPR und das EuIPR betreffenden Verordnungen. Dies leistet kein anderes Werk.
Kompetent: Das exzellente Autorenteam beantwortet Einzelfragen eingehend und präzise und bietet Ihnen damit wertvolle Argumente für Ihre Fälle.
Schnelle Orientierung: Klare Gliederung und exakte Auswertung nationaler und internationaler Rechtsprechung.
Praktisch: Mit allen wichtigen Formblättern und Adressen für Beweis- und Zustellungsfragen.
Flexibel: Im günstigen Abo oder als Einzelband zu beziehen - ganz nach Ihrem Bedarf.

In dritter Auflage erscheint das Werk unter neuem Titel und in erheblich erweitertem Umfang. Die Einbeziehung des „Europäischen Kollisionsrechts“ trägt dem Umstand Rechnung, dass sich seit der 2. Auflage nicht nur die auf Artikel 65 ff. EGV gestützten Verordnungen zum EuZPR vermehrt haben. Die Europäisierung des IPR, die im Römischen EWG-Übereinkommen ihren Anfang nahm, wird nun unter Verlagerung in die Kategorie der EG-Verordnung vorangetrieben. Das vertragliche und außervertragliche Schuldvertrags-IPR ist in der Rom I-VO und der Rom II-VO harmonisiert, die 2011 in Kraft tretende EG-UnterhaltsVO ist ein erstes Beispiel eines gemischten Instruments zu EuIPR und EuZPR, nachdem die Regelung des Scheidungs-IPR in Ergänzung der Brüssel IIa-VO vorerst gescheitert ist. Mit der Aufnahme aller das EuZPR und das EuIPR betreffenden Rechtsinstrumente erfüllt der Kommentar auch weiterhin den Anspruch, alle in zivilrechtlichen Fällen mit Auslandsbezug unmittelbar geltenden europäischen Rechtsinstrumente eingehend praxistauglich darzustellen und durch die nicht übersichtlicher gewordene Landschaft des Europäischen Zivilprozess- und Kollisionsrechts zu führen.

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