Beschreibung:
Einige Landesverfassungen enthalten dezidiert christlich gepragte Normen. Auf der anderen Seite wird die mageblich durch das Grundgesetz gepragte Verfassungsordnung durch das Prinzip der religios-weltanschaulichen Neutralitat gepragt. Dies schlagt sich in der negativen Funktion der Freiheitsgrundrechte nieder. Die Autorin untersucht dieses Spannungsverhaltnis von Freiheitsgrundrechten und regionalspezifischem Landesverfassungsrecht. Sie stellt das Landesverfassungsrecht den Inhalten des Grundgesetzes gegenuber und ermittelt, inwieweit das grundgesetzliche Konzept der Bundesstaatlichkeit Spielraume gliedstaatlichen Verfassungsrechts zulasst. Im Anschluss wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich staatskirchenrechtlicher Konfliktfalle analysiert. Ausgehend von der These der Vernachlassigung des Landesverfassungsrechts durch die Rechtsprechung werden schlielich Losungsansatze zur Berucksichtigung der Landesspezifika in der Grundrechtsprufung beleuchtet.
Einige Landesverfassungen enthalten dezidiert christlich geprägte Normen. Auf der anderen Seite wird die maßgeblich durch das Grundgesetz geprägte Verfassungsordnung durch das Prinzip der religiös-weltanschaulichen Neutralität geprägt. Dies schlägt sich in der negativen Funktion der Freiheitsgrundrechte nieder. Die Autorin untersucht dieses Spannungsverhältnis von Freiheitsgrundrechten und regionalspezifischem Landesverfassungsrecht. Sie stellt das Landesverfassungsrecht den Inhalten des Grundgesetzes gegenüber und ermittelt, inwieweit das grundgesetzliche Konzept der Bundesstaatlichkeit Spielräume gliedstaatlichen Verfassungsrechts zulässt. Im Anschluss wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich staatskirchenrechtlicher Konfliktfälle analysiert. Ausgehend von der These der Vernachlässigung des Landesverfassungsrechts durch die Rechtsprechung werden schließlich Lösungsansätze zur Berücksichtigung der Landesspezifika in der Grundrechtsprüfung beleuchtet.