Minderheitenschutz im Völkerstrafrecht

Minderheitenschutz im Völkerstrafrecht
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134,00 €*

Artikel-Nr:
9783845292243
Veröffentl:
2018
Seiten:
510
Autor:
Wenke Brückner
Serie:
9, Kölner Schriften zum Friedenssicherungsrecht
eBook Typ:
PDF
eBook Format:
Reflowable
Kopierschutz:
Adobe DRM [Hard-DRM]
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Minderheiten sind als Opfer von Volkerstraftaten unfreiwillige Akteure des Volkerstrafrechts, jedoch nur bedingt durch die relevanten Tatbestande des Volkermords, der Menschlichkeitsverbrechen und Kriegsverbrechen geschutzt. Das allgemeine Volkerrecht gewahrt Minderheiten im Rahmen der Menschenrechte aus verschiedenen Grunden eigene Rechtspositionen und schutzt so deren eigenstandige Identitat. Demgegenber komplementiert das Vlkerstrafrecht diesen Schutz durch die Sanktionierung massiver Menschenrechtsverletzungen nur in einem eingeschrnkten Umfang. Um diesen Schutzumfang und Art und Weise des Schutzes von Minderheiten zu bestimmen, vergleicht die vorliegende Untersuchung allgemeines Vlkerrecht und Vlkerstrafrecht. Dabei ist mageblich, inwieweit das Vlkerstrafrecht Minderheiten spezifisch in ihrer Identitt bercksichtigt und welche anerkannten Rechtspositionen von Minderheiten es unmittelbar oder mittelbar schtzt.
Minderheiten sind als Opfer von Völkerstraftaten unfreiwillige Akteure des Völkerstrafrechts, jedoch nur bedingt durch die relevanten Tatbestände des Völkermords, der Menschlichkeitsverbrechen und Kriegsverbrechen geschützt. Das allgemeine Völkerrecht gewährt Minderheiten im Rahmen der Menschenrechte aus verschiedenen Gründen eigene Rechtspositionen und schützt so deren eigenständige Identität.Demgegenüber komplementiert das Völkerstrafrecht diesen Schutz durch die Sanktionierung massiver Menschenrechtsverletzungen nur in einem eingeschränkten Umfang. Um diesen Schutzumfang und Art und Weise des Schutzes von Minderheiten zu bestimmen, vergleicht die vorliegende Untersuchung allgemeines Völkerrecht und Völkerstrafrecht. Dabei ist maßgeblich, inwieweit das Völkerstrafrecht Minderheiten spezifisch in ihrer Identität berücksichtigt und welche anerkannten Rechtspositionen von Minderheiten es unmittelbar oder mittelbar schützt.

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