Beschreibung:
Im Zuge der Böhmermann-Affäre geriet das sogenannte "politische Strafrecht" in den Mittelpunkt der medialen und gesellschaftlichen Aufmerksamkeit. Das Ergebnis war, dass
103 StGB – von einigen als "Majestätsbeleidigungsparagraph" bezeichnet – zum 01.01.2018 gestrichen wurde. Damit flachte die Debatte um das politische Strafrecht ab, obwohl diesem noch einige andere Normen angehören. Hierzu zählt auch die Vorschrift des
90a StGB – die Staatsverunglimpfung. Fernab des oft angeführten Arguments, dass solche Normen nicht mehr zeitgemäß seien, untersucht diese Arbeit die Legitimität des
90a StGB vom Standpunkt der Rechtsgüterlehre. Hierbei wird die Konzeption der Norm entschlüsselt und dargelegt, inwieweit das tatbestandsmäßige Verhalten zu einer Beeinträchtigung der geschützten Rechtsgüter führen kann. Das Werk soll so einen Beitrag zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Staatsverunglimpfungsparagraphen liefern.
Im Zuge der Böhmermann-Affäre geriet das sogenannte "politische Strafrecht" in den Mittelpunkt der medialen und gesellschaftlichen Aufmerksamkeit. Das Ergebnis war, dass
103 StGB – von einigen als "Majestätsbeleidigungsparagraph" bezeichnet – zum 01.01.2018 gestrichen wurde. Damit flachte die Debatte um das politische Strafrecht ab, obwohl diesem noch einige andere Normen angehören. Hierzu zählt auch die Vorschrift des
90a StGB – die Staatsverunglimpfung. Fernab des oft angeführten Arguments, dass solche Normen nicht mehr zeitgemäß seien, untersucht diese Arbeit die Legitimität des
90a StGB vom Standpunkt der Rechtsgüterlehre. Hierbei wird die Konzeption der Norm entschlüsselt und dargelegt, inwieweit das tatbestandsmäßige Verhalten zu einer Beeinträchtigung der geschützten Rechtsgüter führen kann. Das Werk soll so einen Beitrag zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Staatsverunglimpfungsparagraphen liefern.