Kartellrecht und Rechtsmissbrauch

Kartellrecht und Rechtsmissbrauch
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Die Bedeutung des § 242 BGB als Instrument der Marktverhaltenskontrolle unterhalb kartellrechtlicher Aufgreifschwellen
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88,00 €*

Artikel-Nr:
9783845289274
Veröffentl:
2019
Seiten:
336
Autor:
Stefan Zenker
Serie:
927, Nomos Universitätsschriften – Recht
eBook Typ:
PDF
eBook Format:
Reflowable
Kopierschutz:
Adobe DRM [Hard-DRM]
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Die Missbräuchlichkeit unternehmerischen Marktverhaltens ist zentrales Kriterium deutscher und EU-kartellrechtlicher Verbote, die auch privatrechtlich durchgesetzt werden können. Diese Verbote richten sich aber nur an Unternehmen, die marktbeherrschend sind oder relative Marktmacht innehaben. Der auf
242 BGB gestützte Rechtsmissbrauchseinwand findet demgegenüber auf alle Privatrechtssubjekte Anwendung, einschließlich Unternehmen unabhängig ihrer Marktstellung. Sowohl das kartellrechtliche Missbrauchsverbot als auch der Rechtsmissbrauchseinwand ermöglichen Marktteilnehmern, die von behindernden unternehmerischen Praktiken betroffen sind, die privatrechtliche Abwehr solcher Praktiken. Der Autor untersucht daher die Frage, ob der Einsatz des
242 BGB zur Kontrolle unternehmerischen Verhaltens eine im Kartellrecht zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Wertung unterläuft, dass behinderndes Wettbewerbsverhalten unterhalb der kartellrechtlichen Aufgreifschwellen unbedenklich ist.
Die Missbräuchlichkeit unternehmerischen Marktverhaltens ist zentrales Kriterium deutscher und EU-kartellrechtlicher Verbote, die auch privatrechtlich durchgesetzt werden können. Diese Verbote richten sich aber nur an Unternehmen, die marktbeherrschend sind oder relative Marktmacht innehaben. Der auf
242 BGB gestützte Rechtsmissbrauchseinwand findet demgegenüber auf alle Privatrechtssubjekte Anwendung, einschließlich Unternehmen unabhängig ihrer Marktstellung. Sowohl das kartellrechtliche Missbrauchsverbot als auch der Rechtsmissbrauchseinwand ermöglichen Marktteilnehmern, die von behindernden unternehmerischen Praktiken betroffen sind, die privatrechtliche Abwehr solcher Praktiken. Der Autor untersucht daher die Frage, ob der Einsatz des
242 BGB zur Kontrolle unternehmerischen Verhaltens eine im Kartellrecht zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Wertung unterläuft, dass behinderndes Wettbewerbsverhalten unterhalb der kartellrechtlichen Aufgreifschwellen unbedenklich ist.

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