Stärkung der häuslichen Pflege

Stärkung der häuslichen Pflege
Zum Novellierungsbedarf des Pflegezeitgesetzes
 Taschenbuch
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34,90 €* Taschenbuch

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Artikel-Nr:
9783838208138
Veröffentl:
2015
Einband:
Taschenbuch
Seiten:
286
Autor:
Michael Kossens
Gewicht:
350 g
Format:
210x148x15 mm
Serie:
8, Gesundheitspolitik
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Ministerialrat Dr. jur. Dr. phil. Michael Kossens, Jahrgang 1963, arbeitet nach Stationen als Fachanwalt für Arbeitsrecht und wissenschaftlicher Mitarbeiter im Deutschen Bundestag derzeit in der Niedersächsischen Staatskanzlei. Er ist Herausgeber und Autor von über 40 Fachbüchern sowie Verfasser zahlreicher Aufsätze und Urteilsanmerkungen.
In Anbetracht der demografischen Entwicklung, der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen und der Kostenentwicklung im Gesundheits- und Pflegebereich hat die häusliche Pflege in den letzten Jahrzehnten zunehmend an Bedeutung gewonnen. Seit Anfang der 2000er Jahre existieren im politischen Raum Überlegungen, die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege durch weitreichendere Freistellungmöglichkeiten zu verbessern und das familiäre Pflegepersonenpotential stärker zu aktivieren.

Michael Kossens unterzieht das seit Mitte 2008 geltende Pflegezeitgesetz - als (versuchten) Beitrag zu einer Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Pflege - einer multidisziplinären Analyse und arbeitet dabei gezielt heraus, wo Novellierungsbedarf besteht. Insbesondere geht er der Frage nach, ob das Pflegezeit- und das Familienpflegezeitgesetz wirklich einen signifikanten Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und familiärer Pflege zu leisten vermögen. Dabei werden zunächst die Lebenslagen von Pflegebedürftigen und Pflegenden im Rahmen eines Literaturdiskurses sowie die bisherigen (eher kursorischen) Untersuchungen zur Wirkung des Pflegezeitgesetzes dargestellt.

Ausgehend von dem dazu vorhandenen Datenmaterial arbeitet Kossens den Änderungsbedarf beim Pflegezeitgesetz heraus. Dabei macht er die Schwachstellen des geltenden Gesetzes deutlich: Die zu kurze Pflegezeit mit einer Begrenzung auf sechs Monate, der zu eng gefasste Personenkreis mit Anspruchsberechtigung sowie die mangelnde finanzielle Flankierung während der Pflegezeit.

Abschließend wird auch das ab 1. Januar 2012 geltende Familienpflegezeitgesetz einer kritischen Würdigung unterzogen und werden Empfehlungen für dessen Weiterentwicklung unterbreitet.

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