Beschreibung:
Alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse müssen wie andere Beschäftigungsverhältnisse der Sozialversicherung gemeldet werden. Legt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zudem eine Lohnsteuerkarte vor, ist der Lohnsteuerabzug nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte vorzunehmen. Damit ergeben sich zahlreiche Beratungsfelder.
Alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse müssen wie andere Beschäftigungsverhältnisse der Sozialversicherung gemeldet werden. Legt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zudem eine Lohnsteuerkarte vor, ist der Lohnsteuerabzug nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte vorzunehmen. Damit ergeben sich zahlreiche Beratungsfelder.
Überblick über geringfügige Beschäftigungen und Midi-Jobs.- Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Sozialversicherungsrecht.- Geringfügige Beschäftigungen im Lohnsteuerrecht.- Beschäftigungsverhältnisse in der Gleitzone.- Geringfügig Beschäftigte im Arbeitsrecht.