Beschreibung:
Europäische Harmonisierungsbemühungen, wie etwa ein europäisches Zivilgesetzbuch, europäische Verfassungsverträge, europäische Rechtsprinzipien und europäische Grundrechte, werden häufig mit dem Argument kritisiert, dass sie eine europäische Rechtskultur begründen wollten, die in der Realität des Rechtspluralismus in Europa keine Grundlage habe. Diese pluralistische Struktur des europäischen Rechts, so die These, stehe der Entwicklung einer Rechtsgemeinschaft entgegen, die aber notwendige Voraussetzung sei für eine europäische Rechtskultur.