Eigenbetriebsrecht Hessen

Eigenbetriebsrecht Hessen
Kommentar
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Artikel-Nr:
9783829312806
Veröffentl:
2019
Erscheinungsdatum:
01.03.2019
Seiten:
314
Autor:
Gerhard Bennemann
Gewicht:
531 g
Format:
239x166x18 mm
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Gerhard Bennemann, Magistratsoberrat, Justitiar einer hessischen Stadt mittlerer Größe, juristischer Berater von Stadtwerken und zeitweise selbst Mitglied einer Eigenbetriebskommission, verfügt über einen langjährigen Erfahrungsschatz als Stadtverordneter und als Mitglied verschiedener Betriebskommissionen.
Gerade auch in kleineren und mittleren Gemeinden werden Dienstleistungen, die bisher als Regiebetriebe im Rahmen der städtischen Haushalte erbracht wurden, immer häufiger von Eigenbetrieben angeboten. Die damit verbundenen Probleme löst der Kommentar zum Eigenbetriebsrecht Hessen.Die Vorteile liegen auf der Hand, denn der Eigenbetrieb muss wie ein Wirtschaftsbetrieb Bücher führen und Abschreibungen nachweisen und erwirtschaften. Beim Eigenbetrieb ist immer die Vermögensentwicklung darzustellen, womit verdeckte Subventionen und damit ein "Leben von der Substanz" nicht möglich sind.Die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes werden anhand ihrer Entstehungsgeschichte und der aktuellen Rechtsprechung anschaulich und praxisnah erläutert. Zusätzlich werden die Einzelheiten zu den Anstalten des öffentlichen Rechts dargestellt. Die Kommentierung ist an den Bedürfnissen der Praxis orientiert und erleichtert damit auch den ehrenamtlichen Organmitgliedern ihre Aufgabenwahrnehmung.Der Kommentar legt besonderes Gewicht auf die Zusammenarbeit der verschiedenen Gremien der Gemeinde und des Eigenbetriebs und auf die Abgrenzung von deren Zuständigkeiten.Die Erläuterungen bieten mit entsprechenden Satzungs- und Geschäftsordnungsmustern einen sicheren Umgang mit der Materie. Damit ist das Werk gerade auch für die Mitglieder der verschiedenen Gremien ein wichtiger Ratgeber.Gerhard Bennemann ist Rechtsanwalt, Magistratsoberrat a. D. Als juristischer Berater von Stadtwerken und zeitweise selbst Mitglied einer Eigenbetriebskommission, verfügt er über einen langjährigen Erfahrungsschatz als Stadtverordneter und als Mitglied verschiedener Betriebskommissionen.

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