Beschreibung:
267 StPO, der die Anforderungen an die Begründung des erstinstanzlichen Strafurteils regelt, ist nur vor dem Hintergrund der Entwicklung des Richterbildes verständlich. Die Arbeit untersucht diese Entwicklung und ihre Auswirkung auf die Handhabung des 267 in Wissenschaft und Praxis vom Inkrafttreten der StPO 1879 bis zur Gegenwart. Die Kritik der Autorin am gegenwärtigen Zustand von Gesetzgebungstechnik, Methodenlehre und strafgerichtlicher Praxis führt zu einer Neuinterpretation der Vorschrift: Durch einen stärkeren Begründungszwang soll der erstinstanzliche Richter wieder besser kontrollierbar und damit enger an das Strafgesetz gebunden werden.
Aus dem Inhalt: U.a. Wille des hist. Gesetzgebers - 267 in Rechtsprechung und Literatur vor dem jeweiligen Richterbild 1879-1918, 1918-1933, 1933-1945, 1945 bis heute - Vorschlag zur Neuinterpretation.