Arbeitsstrafrecht

Arbeitsstrafrecht
Strafrechtliche Risiken und Risikomanagement
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Artikel-Nr:
9783811406643
Veröffentl:
2021
Erscheinungsdatum:
01.04.2021
Seiten:
554
Autor:
Björn Gercke
Gewicht:
1274 g
Format:
246x177x43 mm
Serie:
Recht in der Praxis
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Das Autorenteam: Prof. Dr. Björn Gercke ist Rechtanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Köln. Dr. Oliver Kraft ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Mönchengladbach, Lehrbeauftragter der Fachhochschule Düsseldorf und der Westfälischen Hochschule Recklinghausen und Dozent der Deutschen AnwaltAkademie. Dr. Marcus Richter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln.
Die Materie des Arbeitsstrafrechts ist für Juristen aufgrund des Zusammenspiels von Strafrecht und Arbeitsrecht oft schwierig: Dem Strafrechtler fehlt es regelmäßig an den notwendigen Kenntnissen im Arbeitsrecht, der Arbeitsrechtler wiederum hat häufig nicht das vertiefte strafrechtliche Know-how, insbesondere im Hinblick auf strafprozessuale Besonderheiten. Die Tatsache, dass die zahlreichen im Arbeitsstrafrecht relevanten Normen in vielen verschiedenen Gesetzen und Verordnungen "versteckt" sind, erschwert das Durchdringen der Systematik noch zusätzlich.In der Schnittmenge von Arbeitsrecht und Strafrecht ist dieses bewährte Handbuch von Gercke/Kraft/Richter eine wertvolle Arbeitshilfe, die sich strikt an der praktischen Anwendung orientiert:- Konzentration auf die wichtigsten arbeitsstrafrechtlichen Vorschriften- Abdruck aller wichtigen Normtexte- Konkrete Hilfen für die Fallbearbeitung- Außerstrafrechtliche Konsequenzen- Corporate Compliance- Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und RechtsprechungNeu in der grundlegend überarbeiteten 3. Auflage:- Komplette Neubearbeitung des strafbewehrten Arbeitnehmerdatenschutzes- Alle wesentlichen Änderungen durch das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch- Berücksichtigung des umfassend reformierten Arbeitnehmerentsendegesetzes- Alle relevanten Neuerungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes- Bereits Berücksichtigung des Entwurfs eines Verbandssanktionengesetzes (VerSanG-E)- Alle Änderungen der Rechtsprechung zu266a StGB, insbesondere zur Verjährung

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