Werner Bienwald, Evangelische Fachhochschule Hannover; Barbara Veit, Universität Göttingen; Michael Coester, Universität München.
Die Neubearbeitung des Vormundschaftsrechts berücksichtigt die jüngsten Änderungen, die das Recht der Personensorge durch das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 29.06.2011 erfahren hat und greift außerdem die Vorschläge auf, die aus Wissenschaft und Praxis für die anstehende große Reform des Vormundschaftsrechts kommen.
Die Bearbeitung zu den Vergütungsbestimmungen und zur Aufwandsentschädigung für Vormünder und Betreuer wurde zudem umfassend aktualisiert.
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