Beschreibung:
Hilfen uber die Volljahrigkeit hinaus werden zunehmend nur zeitlich begrenzt und mit einer Standardabsenkung bewilligt. Bei jungen Volljahrigen, die zuvor in keiner Jugendhilfemanahme waren, besteht die Tendenz, die Hilfen abzulehnen. Dieser Handlungsleitfaden ermglicht Einrichtungen und Diensten des BVkE, Jugendliche und junge Menschen bei der Durchsetzung ihrer Rechte nach 41 in Verbindung mit 7 Absatz 1 Ziffer 3 SGB VIII besser zu untersttzen.
Hilfen über die Volljährigkeit hinaus werden zunehmend nur zeitlich begrenzt und mit einer Standardabsenkung bewilligt. Bei jungen Volljährigen, die zuvor in keiner Jugendhilfemaßnahme waren, besteht die Tendenz, die Hilfen abzulehnen.Dieser Handlungsleitfaden ermöglicht Einrichtungen und Diensten des BVkE, Jugendliche und junge Menschen bei der Durchsetzung ihrer Rechte nach
41 in Verbindung mit
7 Absatz 1 Ziffer 3 SGB VIII besser zu unterstützen.