Affekt und Urteil

Affekt und Urteil
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Artikel-Nr:
9783770556441
Veröffentl:
2015
Seiten:
178
Autor:
Gertrud Koch
Gewicht:
326 g
Format:
236x157x15 mm
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Thomas Hilgers studierte Philosophie und Filmwissenschaft an der Freien Universität Berlin und der University of Pennsylvania. 2010 promovierte er an der University of Pennsylvania im Fach Philosophie mit der Arbeit "On Aesthetic Disinterestedness". Seit Januar 2011 ist Thomas Hilgers wissenschaftlicher Mitarbeiter am Sonderforschungsbereich 626: Ästhetische Erfahrung im Zeichen der Entgrenzung der Künste.Gertrud Koch. Professorin für Filmwissenschaft an der Freien Universität Berlin. Zahlreiche Gastprofessuren im In-und Ausland. Forschungsaufenthalte am Kulturwissenschaftlichen Institut in Essen, am Getty Research Center in Los Angeles u.v.a. Mitherausgeberin zahlreicher deutscher und internationaler Zeitschriften.Christoph Möllers studierte Rechtswissenschaften und Philosophie in Tübingen, München und Chicago, wurde in München promoviert und habilitierte sich in Heidelberg. Nach Stationen in Münster und Göttingen ist er seit 2009 Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der HU, seit 2011 Permanent Fellow am Wissenschaftskolleg zu Berlin.Sabine Müller-Mall studierte Rechts- und Politikwissenschaften in Freiburg, Aix-en-Provence und Leipzig. 2010 wurde sie an der Humboldt-Universität zu Berlin mit einer Arbeit über "Performative Rechtserzeugung" promoviert. Seit 2011 ist sie Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Sonderforschungsbereich 626 "Ästhetische Erfahrung im Zeichen der Entgrenzung der Künste".
Welche Rolle spielen Affekte für das Fällen von ästhetischen und juridischen Urteilen? Gibt es eine besondere Ähnlichkeit zwischen diesen Urteilen, insofern sich beide durch eine affektive Grundierung auszeichnen?Fällen wir ein ästhetisches Urteil, sind unsere Vermögen bzw. Kräfte auf besondere Weise involviert. Welche Bedeutung haben in diesem Zusammenhang Affekte? Bilden sie den Bestimmungsgrund eines ästhetischen Urteils? Und wenn ja, wie lässt sich eine normative Dimension des ästhetischen Urteils mit solch einer affektiven Bestimmung vereinbaren? Diese Fragen stellen sich auf ganz ähnliche Weise auch im Hinblick auf Rechtsurteile. Wie verhalten sich das subjektive Rechtsgefühl und der Anspruch auf Objektivität im Rechtsurteil zueinander? Wie beeinflussen Affekte die normative Wahrnehmung von Fall und Recht? Welche Rolle spielt hierbei ein Affekt wie das Rachegelüst?

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