Deutsches Rechtswörterbuch; .

Deutsches Rechtswörterbuch; .
Wörterbuch der älteren deutschen RechtsspracheGesamtwerk. Mit insgesamt 120.000 Wortartikeln
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Artikel-Nr:
9783740000059
Seiten:
6397
Autor:
Christina Kimmel
Gewicht:
424 g
Format:
290x206x12 mm
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Heino Speer, geb. 1942; Studium der Germanistik und Rechtswissenschaften in Berlin, München und Heidelberg; rechtshistorische Promotion 1977 in Bielefeld; seit 1973 Leiter der Forschungsstelle des DRW in Heidelberg.
Andreas Deutsch, geb. 1970; Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Paris; rechtshistorische Promotion 2002; anschließend wiss. Assistent am Institut für Rechtsgeschichte in Frankfurt (Main); seit 2007 Leiter der Forschungsstelle des DRW in Heidelberg.
Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) ist ein nützliches Instrument für (fast) jeden historisch arbeitenden Wissenschaftler. Erfasst es doch weit über das enge Korsett seines Namens hinaus die gesamte ältere deutsche Sprache, soweit sie in weiterem Sinne rechtliche Relevanz hat. Das DRW enthält somit neben juristischen Fachbegriffen alle Wörter der Alltagssprache, sofern sie in rechtlichen Kontexten auftreten. So wird beispielsweise das Adjektiv nackt behandelt aufgrund seiner rechtsrelevanten Bedeutung als Indiz für einen Ehebruch. Ob dies nun der Müller ist, der Reichserbkammertürhüter oder der Sautter (Schneider): Bekannte und unbekannte Berufe, Ämter und Dienstbezeichnungen werden angeführt, sobald sich ein rechtlicher Kontext belegen lässt. Die Wörter werden in ihren unterschiedlichsten Bedeutungen erklärt, Beispiele für ihre Verwendung unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten aufgelistet. Das bearbeitete Quellencorpus reicht hierbei vom Beginn der schriftlichen Überlieferung im 6. Jahrhundert bis etwa 1800. Der Begriff Deutsch wird zudem weit gefasst; nach der Theorie des 19. Jahrhunderts, in dem das DRW konzipiert wurde, diente er als Oberbegriff für die gesamte westgermanische Sprachfamilie, so dass selbst die friesische, niederländische, altsächsische und angelsächsische noch der deutschen sprache in engerm sinn zufallen , wie Jacob Grimm 1854 definiert hat. Längst haben daher neben den Rechtshistorikern die Sprachwissenschaftler das DRW als wichtige Informationsquelle für sich entdeckt. Aber auch für quellennah arbeitende Historiker, Kunsthistoriker, Religionshistoriker und Archivare ist das DRW ein vielfach gebrauchtes Hilfsmittel. Obgleich primär der Rechtsgeschichte verhaftet, war das Deutsche Rechtswörterbuch von
Eine Fundgrube kulturgeschichtlichen Wissens mit insgesamt 120.000 Wortartikeln
Die einzelnen Bände sind auch separat beziehbar.

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