Beschreibung:
seit 2011 Hofrätin am Obersten Gerichtshof; 2000 bis 2005 Referentin für Handels- und Gesellschaftsrecht im BM für Justiz; 1993 bis 1996 Assistentin am Institut für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Juristische Methodenlehre, Universität Rostock (Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski); Fachpublikationen zum Zivil- und Unternehmensrecht, Vortrags- und Seminartätigkeit.Vorstand des Instituts für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Wien.
Alles zum UGB - jetzt in 2. Auflage
Seit 1. 1. 2007 ist das Handelsrechts-Änderungsgesetz (HaRÄG) in Kraft. Das vorliegende Buch erläutert unter Beachtung jüngster Neuregelungen (Publizitätsrichtlinie-Gesetz, Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006, Strukturanpassungsgesetz 2006, Budgetbegleitgesetz 2007, 2. Wartungserlass 2006 zu den Einkommensteuerrichtlinien 2000) u. a. den Grundtatbestand des UGB, das neue Firmenrecht, die Neuregelung des Unternehmensübergangs, die Rechnungslegung nach dem UGB und die steuerrechtliche Anpassung.
Im Anhang finden sich sämtliche relevanten Gesetzestexte (konsolidierte Fassung des UGB, Auszüge aus den Nebengesetzen) zum Stand 1. 4. 2007 sowie die erläuternden Bemerkungen zur Reform, die den Zugang zu den neuen Bestimmungen erleichtern mögen.
Mit dem Handelsrechts-Änderungsgesetz (in Geltung ab 1.1.2007) erfolgt eine Erneuerung des österreichischen Handelsrechts von Grund auf. Das SWK-Sonderheft - Das neue UGB macht schon jetzt mit den neuen Regelungen und ihren praktischen Auswirkungen vertraut. Nach einem Überblick über die wesentlichen Änderungen der Reform stellen sechs Beiträge die wichtigsten Themenbereiche praxisnah dar. Der vollständige Text des neuen UGB befindet sich im Anhang, sämtliche Änderungen sind im Text durch Unterstreichungen hervorgehoben, der Entfall von Regelungen ist angemerkt. Einen großen Zusatznutzen zum Verständnis bieten die parlamentarischen Materialien sowie ein Stichwortverzeichnis, das sowohl die bisherige als auch die neue Terminologie berücksichtigt.