Großkommentar zum ABGB - Klang Kommentar

Großkommentar zum ABGB - Klang Kommentar
§§ 1-43 ABGB, Methodenlehre und Personenrecht
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Artikel-Nr:
9783704664112
Veröffentl:
2014
Seiten:
700
Autor:
Nikolaus Benke
Gewicht:
1531 g
Format:
238x165x50 mm
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Univ. Prof. Dr. Ferdinand Kerschner ist im Vorstand des Instituts für Zivilrecht und des Instituts für Umweltrecht an der JKU Linz. Er ist Verfasser mehrerer Lehrbücher zum österreichischen Zivilrecht und Schriftleiter der Zeitschrift "Recht der Umwelt" und somit Herausgeber der gleichnamigen Schriftenreihe.
Aktuellste und umfassendste Auseinandersetzung mit der Grundordnung des Privatrechts. Dieser Band ist den ersten und einleitenden Bestimmungen - den
1 bis 43 - und damit der Grundordnung des Privatrechts gewidmet. Zehn renommierte Privatrechtswissenschafter bieten eine in wissenschaftlicher Durchdringung und Umfang bisher nicht gekannte, aktuellste Auseinandersetzung mit zentralen Fragen der Geltung, Anwendung und Auslegung des Privatrechts: Kerschner/Kehrer bearbeiten die Vorgaben des ABGB zur Interpretation und Lückenfüllung (gesetzeskonforme Methodenlehre; Bedeutung des Richterrechts). Sie liefern neue Aspekte der Abgrenzung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht. In Tiefe und Breite unübertrefflich zeigt Rebhahn die auch praktisch immer wichtiger werdenden Grundlagen und Tendenzen einer europäischen Methodenlehre auf. Vonkilch/Kehrer klären umfassend Fragen des zeitlichen Anwendungsbereichs und der authentischen Auslegung. Ausführlich widmen sich Faber/Meissel grundlegenden Fragen des Personenrechts, dabei vor allem den immer mehr im Vordergrund stehenden Persönlichkeitsrechten, darunter auch dem Namensrecht. Auf die jüngsten namensrechtlichen Änderungen gehen sie ebenfalls ein. Barth/Benke/Klausberger/Steindl setzen sich umfassend mit den fundamentalen Fragen der natürlichen und juristischen Person auseinander. Die Bedeutung des besonderen Schutzes der Gemeinden, und damit der Gemeindebürger, hat sich zuletzt wieder bei Risikogeschäften der Gemeinden offenbart.

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