Beschreibung:
Herausgeber der Reihe: o. Univ.-Prof. Dr. Peter Apathy, Johannes Kepler Universität Wien Univ.-Prof. Dr. Gert Iro, Universität Wien o. Univ.-Prof.i.R. Dr. Dr. h.c. Helmut Koziol, European Centre of Tort and Insurance Law (ECTIL)
In diesem Band werden die Grundlagen des Bankvertragsrechts dargestellt. Bei den allgemeinen Regeln für die Rechtsbeziehungen zwischen Bank und Kunden steht naturgemäß die Erläuterung der neuen Geschäftsbedingungen der Banken im Vordergrund. Auch beim Bankgeheimnis galt es Neuerungen in der Gesetzeslage und die Entwicklungen in Rechtsprechung und Schrifttum zu berücksichtigen, wodurch es zu einer umfassenden Überarbeitung dieses Teils gekommen ist. Das Kapitel über die Bankauskunft und Raterteilung wurde nicht nur in Anbetracht der Verdichtung der Aufklärungspflichten der Bank durch die Rechtswissenschaft, sondern auch als Folge der Einbeziehung zahlreicher weiterer Problemstellungen in diesem Bereich beträchtlich ausgeweitet.Die Kapitel über die Geschäftsverbindung und die Bankauskunft werden wie bisher von Univ.-Prof. Dr. G. Iro bzw. o. Univ.-Prof. iR. Dr. H. Koziol bearbeitet. Den Teil über das Bankgeheimnis hat nunmehr o. Univ.-Prof. Dr. P. Apathy übernommen.
Aus dem Inhalt:
Die Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde im Allgemeinen: Die rechtliche Beziehung zwischen Bank und Kunde; Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditinstitute; Fernabsatz von Finanzdienstleistungen; Bankverträge mit Auslandsbezug (Internationales Privatrecht).- Das Bankgeheimnis: Rechtsnatur und Rechtsgrundlagen; Die Geheimhaltungspflicht nach Par. 38 Abs 1 BWG; Begrenzung der Geheimhaltungspflicht; Verletzung der Geheimhaltungspflicht.- Bankauskunft, Raterteilung und Aufklärung: Allgemeines; Die Bankauskunft; Die Raterteilung; Aufklärungspflichten.- Anhang: Bonitätsauskunft I; Bonitätsauskunft II; Eigenauskunft; Register der Allgemeinen Bedingungen für Bankgeschäfte, Fassung 2000/2003; Register der AGB der Österreichischen Kreditunternehmungen, Fassung 1979; Register der Gesetzesstellen.- Sachregister.