Beschreibung:
Als oberste Ebene des positiven (nationalen) Verfassungsrechts ist die österreichische bundesverfassungsrechtliche Grundordnung zwar geltendes Recht. Sie stellt aber - aufgrund der Unklarheit schon über den genauen Sitz ihrer Positivierung - selbst für Verfassungsjuristen eine "terra incognita" dar. Der Autor nimmt hier eine genauere Bestimmung vor, wobei er auf die Fragen des formellen Sitzes als auch des materiellen Gehaltes ausführlich eingeht.
Aus dem Inhalt:
Vorbemerkung.- Rechtsphilosophische Voraussetzungen und erste Folgerungen.- Die "Verfassung von 1920".- Der Staatsvertrag von Wien.- Die Organisation der Vereinten Nationen und der Europarat.- Zusammenschau.