Die österreichische Finanzverwaltung und die Restitution entzogener Vermögen 1945 bis 1960

Die österreichische Finanzverwaltung und die Restitution entzogener Vermögen 1945 bis 1960
Nicht lieferbar | Lieferzeit: Nicht lieferbar I

85,00 €*

Alle Preise inkl. MwSt. | Versandkostenfrei
Artikel-Nr:
9783702904692
Veröffentl:
2003
Seiten:
528
Autor:
Peter Böhmer
Gewicht:
680 g
Format:
210x148x0 mm
Serie:
5, Veröffentlichungen der Österreichischen Historikerkommission
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Ronald Faber, Mag. iur., LLM (Yale) studierte Geschichte und Rechtswissenschaften in Salzburg, Wien, Paris und an der Yale Law School, USA. Veröffentlichungen in den Bereichen Verfassungsrecht und Innere Sicherheit.
Peter Böhmer, Mag., Dr. phil., lebt als freier Wissenschafter in Wien, Forschungsscherpunkt Zeitgeschichte unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Nachkriegsgeschichte.
Das Buch bietet eine vertiefte Darstellung der Institutionen der österreichischen Finanzverwaltung und ihrer Funktion und Bedeutung bei der Rückstellung von zwischen 1938 und 1945 entzogenem Vermögen. Untersucht werden die Verfahren bei den Finanzlandesdirektionen, die für den Vollzug der ersten beiden Rückstellungsgesetze zuständig war. Den weiteren Institutionen - dem Bundesministerien für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung und für Finanzen sowie der Finanzprokuratur - kommt im Rückstellungswesen eine zentrale Rolle in mehreren Funktionen zu.Die Finanzlandesdirektion Wien, Niederösterreich und Burgenland die die meisten Fälle zu bearbeiten hatte war personell unterbesetzt und die Struktur der Dienstelle war für die Durchführung der Verfahren ungeeignet. Alle Behörden zeigten sich über die hohe Zahl der Rückstellungsanträge überrascht und schätzten zunächst das Ausmaß der Vermögensentziehungen völlig falsch ein. Generell kommen die Wissenschafter zu dem Schluss, dass, wie die Akten zeigen, die Finanzlandesdirektion Wien den jüdischen Rückstellungswerbern mit Misstrauen begegnete.Die Rückstellungsvergleiche der Finanzprokuratur, die als Vertreterin der Republik aber auch als Partei agierte, werden an Hand von Fallbeispielen behandelt. Die Finanzprokuratur führte in manchen Fällen die Rückstellungsverhandlungen mit voller Härte, selbst dann, wenn alles gegen die Republik sprach, und setzte als Druckmittel oft den langen Atem des Staates gegen die Opfer ein. Es gab keinerlei Diskussion darüber, dass öffentliches Interesse auch anders - im Sinne der Rückstellungswerber - hätte interpretiert werden können.
Ausg. nur f. Österreich

Kunden Rezensionen

Zu diesem Artikel ist noch keine Rezension vorhanden.
Helfen sie anderen Besuchern und verfassen Sie selbst eine Rezension.