Ein langer Weg. Die Frage der Entschädigung für das beschlagnahmte Vermögen der deutschen "Tempelgesellschaft" in Israel, 1952-1962

Ein langer Weg. Die Frage der Entschädigung für das beschlagnahmte Vermögen der deutschen "Tempelgesellschaft" in Israel, 1952-1962
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Artikel-Nr:
9783668222274
Veröffentl:
2016
Seiten:
17
Autor:
Dr. Cornelia Lein
eBook Typ:
PDF
eBook Format:
Reflowable
Kopierschutz:
NO DRM
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neueste Geschichte, Europäische Einigung, , Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel des vorliegenden Aufsatzes ist es, ausgehend von dem Wirken der Tempelgesellschaft in Palästina bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges, die Frage der Entschädigung für das durch ...
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Geschichte Europas - Neueste Geschichte, Europäische Einigung, , Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel des vorliegenden Aufsatzes ist es, ausgehend von dem Wirken der Tempelgesellschaft in Palästina bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges, die Frage der Entschädigung für das durch israelisches Gesetz beschlagnahmte Vermögen der Tempelgesellschaft und den Weg hin zu dem das Problem abschließend regelnden Abkommen zwischen der deutschenund israelischen Regierung über deutsches weltliches Vermögen in Israel vom 1. Juni 1962 nachzuzeichnen. Der Status einer der evangelischen oder katholischen Kirche gleichbedeutenden Religionsgemeinschaft wurde der Tempelgesellschaft nicht zugesprochen, der einer religiösen Gemeinschaft im Unterschied zu dem Terminus Sekte, nach anfänglichem Gebrauch dieser Bezeichnung auch im Auswärtigen Amt, hingegen sehr wohl.Von der These ausgehend, dass realpolitische Überlegungen in der Entschädigungsfrage genauso wie psychologischeFolgen der Shoah bzw. des Holocaust ursächlich für die zehn Jahre andauernden Verhandlungen um das Vermögen der Tempelgesellschaft gewesen sind, sollen folgende Fragengenauer beleuchtet werden: Warum verrechneten die Bundesrepublik und Israel das dort beschlagnahmte deutscheVermögen letztlich mit den gemäß Luxemburger Abkommen durch die Bundesrepublik an Israel zu erbringenden Leistungen?Weswegen lehnte man im Rahmen eines deutsch-israelischen Vergleichs die vorangehende Tätigkeit eines Mediators auf israelischer Seite schließlich doch ab?

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