Beschreibung:
Das MPG ist keine deutsche Erfindung. Es ist - 1994 aus dem AMG hervorgegangen- die Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf europarechtliche Vorschriften, die vor allem der Bildung eines einheitlichen Marktes für Medizinprodukte im Bereich des Europäischen Wirtschaftsraumes dienen sollen. Immerhin trifft das Gesetz Regelungen zur medizinischen und technischen Sicherheit für mehr als 300 000 medizinische Produkte.
Das Werk berücksichtigt die seit dem Erscheinen der ersten Auflage eingetretenen Änderungen bis hin zum Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften. Da auf Medizinprodukte inzwischen ebenfalls das Heilmittelwerbegesetz Anwendung findet, ist es mit einer kurzen Kommentierung aufgenommen worden.
Das Medizinproduktegesetz (MPG) ist keine deutsche Erfindung. Es entstand als Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf europarechtliche Vorschriften, die vor allem der Bildung eines einheitlichen Markts für Medizinprodukte dienen sollen. Das Werk berücksichtigt die seit dem Erscheinen der ersten Auflage eingetretenen Änderungen bis hin zum Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften. Da inzwischen auch das Heilmittelwerbegesetz auf Medizinprodukte Anwendung findet, wurde es mit einer kurzen Kommentierung ebenfalls aufgenommen.
Das Medizinproduktegesetz (MPG) ist keine deutsche Erfindung. Es entstand als Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf europarechtliche Vorschriften, die vor allem der Bildung eines einheitlichen Markts für Medizinprodukte dienen sollen. Das Werk berücksichtigt die seit dem Erscheinen der ersten Auflage eingetretenen Änderungen bis hin zum Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften. Da inzwischen auch das Heilmittelwerbegesetz auf Medizinprodukte Anwendung findet, wurde es mit einer kurzen Kommentierung ebenfalls aufgenommen.
Einleitung.- Erster Abschnitt Zweck, Anwendungsbereich des Gesetzes, Begriffsbestimmungen.- Zweiter Abschnitt Anforderungen an Medizinprodukte und deren Betrieb.- Dritter Abschnitt Benannte Stellen und Bescheinigungen.- Vierter Abschnitt Klinische Bewertung, Leistungsbewertung, klinische Prüfung, Leistungsbewertungsprüfung.-Fünfter Abschnitt Überwachung und Schutz vor Risiken.- Sechster Abschnitt Zuständige Behörden, Rechtsverordnungen, sonstige Bestimmungen.- Siebter Abschnitt Sondervorschriften für den Bereich der Bundeswehr.- Achter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften.- Neunter Abschnitt Übergangsbestimmungen.