Vorsatz, Erbschuld und Gericht: Die Schuldfrage in Hartmann von Aues "Gregorius"

Vorsatz, Erbschuld und Gericht: Die Schuldfrage in Hartmann von Aues "Gregorius"
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Artikel-Nr:
9783656448457
Veröffentl:
2013
Einband:
Paperback
Erscheinungsdatum:
25.07.2013
Seiten:
24
Autor:
Tanja Amon
Gewicht:
51 g
Format:
210x148x3 mm
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Germanistik - Ältere Deutsche Literatur, Mediävistik, Note: 1,0, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Veranstaltung: Hartmann von Aue: Gregorius, Sprache: Deutsch, Abstract: Gemäß E. Gössmann lassen sich die vielen Erörterungen des in Hartmanns "Gregorius" enthaltenen Schuldproblems in vier Gruppen einteilen. Die erste Gruppe umfasst die theologisierenden Interpretationen, welche den literarischen Text als zweitrangig einstufen, indem sie ihn als Propagandamittel für zeitgenössische theologische Anschauungen werten. Sie konstruieren eine persönliche Schuld des Gregorius; eine Schuld, die dessen 17-jährige Buße auf dem "wilden Felsen" begründet. Zur zweiten Gruppe zählen die literaturwissenschaftlich orientierten Arbeiten, die theologische Argumentationen beinhalten. Diese Interpretationen berücksichtigen die Eigengesetzlichkeit des Literarischen und suchen zu erforschen, inwieweit der theologisch-geistliche Hintergrund in die Dichtung eingegangen ist. Sie lehnen die Annahme der persönlichen Schuld des Gregorius ab. Als dritte Gruppe sind die komparativistisch angelegten Interpretationen zu nennen. Sie untersuchen den stoffgeschichtlichen Zusammenhang von Hartmanns "Gregorius" mit dem antiken Ödipus-Motiv oder mit anderen Legenden des Mittelalters und verwerfen die These der persönlichen Schuld. Der letzten Gruppe lassen sich die sozialgeschichtlich orientierten Arbeiten zurechnen.Die vorliegende Arbeit orientiert sich weitestgehend an den theologisierenden Interpretationen und sucht drei entscheidende Fragen zu beantworten:1. Ist Gregorius bereits durch seine Geburt mit einer Schuld behaftet oder hat diese für ihn irgendwelche unheilvollen Konsequenzen?2. Sind Gregorius und seine Mutter durch ihre Ehe, die unbewusste Blutschande, schuldig geworden?3. Falls die ersten beiden Fragen zu verneinen sind, ist Folgendes zu erörtern: Um welch sonderliche Gnade Gottes handelt es sich, durch die Gregorius nach siebzehnjähriger Bußzeit seine subjektiv nicht vorhandene Schuld endlich vergeben wird?

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