Zur strafrechtlichen Neugestaltung der Praeimplantationsdiagnostik in Deutschland

Zur strafrechtlichen Neugestaltung der Praeimplantationsdiagnostik in Deutschland
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Artikel-Nr:
9783653035698
Veröffentl:
2013
Einband:
PDF
Seiten:
261
Autor:
Luck Simon Luck
eBook Typ:
PDF
eBook Format:
PDF
Kopierschutz:
Adobe DRM [Hard-DRM]
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Seit dem 8.12.2011 ist das biomedizinische Verfahren der Praimplantationsdiagnostik (PID) durch einen neu eingefugten 3a Embryonenschutzgesetz (ESchG) geregelt. Die Regelung war allerdings ein gesetzgeberischer Schnellschuss und ist daher in vielerlei Hinsicht mangelhaft. Der Autor stellt einen auf mehrjahriger Forschung basierenden alternativen Gesetzentwurf gegenuber, der diese Mangel behebt. Die PID ist ein Verfahren zum genetischen Screening von kunstlich erzeugten Embryonen. Mit ihm soll verhindert werden, dass genetisch vorbelastete Eltern schwer erbkranke Kinder bekommen. Nur gesunde Embryonen werden der Mutter implantiert, kranke Embryonen verworfen. Dies ist rechtlich und ethisch brisant, da die verworfenen Embryonen nach beachteten Definitionen unterschiedlicher Disziplinen (Recht, Ethik, Theologie, Medizin etc.) als menschliches Leben qualifiziert werden konnen. Das Aussortieren erbkranken Lebens tragt daher euthanasische Zuge, die nach Auffassung des Autors auch im neuen 3a ESchG zum Ausdruck kommen. Betrachtet man weitere handwerkliche Mangel der Norm, ist eine gesetzgeberische Uberarbeitung dringend geboten.
Seit dem 8.12.2011 ist das biomedizinische Verfahren der Praimplantationsdiagnostik (PID) durch einen neu eingefugten 3a Embryonenschutzgesetz (ESchG) geregelt. Die Regelung war allerdings ein gesetzgeberischer Schnellschuss und ist daher in vielerlei Hinsicht mangelhaft. Der Autor stellt einen auf mehrjahriger Forschung basierenden alternativen Gesetzentwurf gegenuber, der diese Mangel behebt. Die PID ist ein Verfahren zum genetischen Screening von kunstlich erzeugten Embryonen. Mit ihm soll verhindert werden, dass genetisch vorbelastete Eltern schwer erbkranke Kinder bekommen. Nur gesunde Embryonen werden der Mutter implantiert, kranke Embryonen verworfen. Dies ist rechtlich und ethisch brisant, da die verworfenen Embryonen nach beachteten Definitionen unterschiedlicher Disziplinen (Recht, Ethik, Theologie, Medizin etc.) als menschliches Leben qualifiziert werden konnen. Das Aussortieren erbkranken Lebens tragt daher euthanasische Zuge, die nach Auffassung des Autors auch im neuen 3a ESchG zum Ausdruck kommen. Betrachtet man weitere handwerkliche Mangel der Norm, ist eine gesetzgeberische Uberarbeitung dringend geboten.

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