Beschreibung:
Das Wesen der Staatsangehorigkeit kann sich nicht in dem Besitz eines Passes erschopfen. Das Verhaltnis von Staat und Staatsangehorigen muss weiter reichen. So begrundet die Staatsangehorigkeit neben Rechten auch Pflichten des Burgers gegenuber seinem Staat. Wie reagieren Staaten jedoch auf staatsfeindliches Verhalten der eigenen Staatsangehorigen? Im Rahmen dieser Untersuchung wird aufgezeigt, wie das deutsche Staatsangehorigkeitsrecht aufgebaut ist und das deutsche Recht auf illoyales Verhalten reagiert. Daneben wird das Staatsangehorigkeitsrecht anderer Staaten in Vergleich zu deutschen Regelungen gesetzt. Schlielich wird thematisiert, welche europa- und volkerrechtlichen Voraussetzungen und Konsequenzen der Entzug der Staatsangehorigkeit bei illoyalem Verhalten hat.
Das Wesen der Staatsangehorigkeit kann sich nicht in dem Besitz eines Passes erschopfen. Das Verhaltnis von Staat und Staatsangehorigen muss weiter reichen. So begrundet die Staatsangehorigkeit neben Rechten auch Pflichten des Burgers gegenuber seinem Staat. Wie reagieren Staaten jedoch auf staatsfeindliches Verhalten der eigenen Staatsangehorigen? Im Rahmen dieser Untersuchung wird aufgezeigt, wie das deutsche Staatsangehorigkeitsrecht aufgebaut ist und das deutsche Recht auf illoyales Verhalten reagiert. Daneben wird das Staatsangehorigkeitsrecht anderer Staaten in Vergleich zu deutschen Regelungen gesetzt. Schlielich wird thematisiert, welche europa- und volkerrechtlichen Voraussetzungen und Konsequenzen der Entzug der Staatsangehorigkeit bei illoyalem Verhalten hat.