Beschreibung:
Das deutsche Besteuerungsrecht an den stillen Reserven aus Kapitalgesellschaftsbeteiligungen, die der Anteilseigner in seinem Privatvermogen halt, droht verloren zu gehen, wenn der Anteilseigner seinen deutschen Wohnsitz aufgibt. Gema dem Abkommensrecht steht namlich dem Ansassigkeitsstaat das Besteuerungsrecht an dem Verauerungsgewinn aus den Anteilen zu. Um diesem Verlust des Besteuerungsrechts entgegenzuwirken, fingiert 6 AStG einen Verauerungsgewinn. Diese Arbeit befasst sich mit der im Zuge der Neufassung der Norm erfolgten Erweiterung des 6 AStG auf Falle der Unternehmensnachfolge. Dabei steht eine an den Prinzipien der Entstrickung, des Unionsrechts und des Abkommensrechts orientierte Anwendung der Vorschrift auf die verschiedenen Nachfolgekonstellationen im Mittelpunkt.
Das deutsche Besteuerungsrecht an den stillen Reserven aus Kapitalgesellschaftsbeteiligungen, die der Anteilseigner in seinem Privatvermogen halt, droht verloren zu gehen, wenn der Anteilseigner seinen deutschen Wohnsitz aufgibt. Gema dem Abkommensrecht steht namlich dem Ansassigkeitsstaat das Besteuerungsrecht an dem Verauerungsgewinn aus den Anteilen zu. Um diesem Verlust des Besteuerungsrechts entgegenzuwirken, fingiert 6 AStG einen Verauerungsgewinn. Diese Arbeit befasst sich mit der im Zuge der Neufassung der Norm erfolgten Erweiterung des 6 AStG auf Falle der Unternehmensnachfolge. Dabei steht eine an den Prinzipien der Entstrickung, des Unionsrechts und des Abkommensrechts orientierte Anwendung der Vorschrift auf die verschiedenen Nachfolgekonstellationen im Mittelpunkt.