Alexander C. Blankenstein ist Rechtsanwalt in Düsseldorf und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seit der Kanzleigründung im Jahr 1997 stellt das Immobilienrecht und hier insbesondere das Wohnungseigentumsrecht den Tätigkeitsschwerpunkt dar. Er ist Fachbuchautor (u. a. "WEG-Reform 2020", "Wohnungseigentumsrecht für Verwalter", "Lexikon Wohnungseigentum" und das Loseblattwerk "Die Eigentumswohnung"), Autor zahlreicher Aufsätze und Beiträge zu immobilienrechtlichen Themen sowie Referent von und bei immobilienrechtlichen Seminaren und Veranstaltungen.
Der Termin, ab dem Wohnungseigentümer:innen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter haben, wurde vom 1.12.2022 auf den 1.12.2023 verschoben - dieser Änderung hat der Bundestag am 22.9.2022 zugestimmt. Das bedeutet für alle von der Prüfung betroffenen Verwalter:innen mehr Zeit für die Vorbereitung!
Als zertifizierter Verwalter darf sich nur bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er oder sie über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, die für die Tätigkeit als Verwalter:in notwendig sind (26a Abs. 1 WEG). Fehlt die Zertifizierung, widerspricht dies ordnungsmäßiger Verwaltung und amtierende Verwalter:innen können jederzeit abberufen werden.
Das komplette Prüfungswissen in 3 Bänden
Übersichtliche und verständliche Darstellung des kompletten Prüfungsstoffs der in der ZertVerwV geregelten Sachgebiete und des auf ihnen basierenden DIHK-Rahmenplans:
Zielgruppe
Lesen Sie hier die Rezension von Dirk Lamprecht Geschäftsführer - BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.