Untersuchungen zum Problem des Fehlerhaften Staatsakts

Untersuchungen zum Problem des Fehlerhaften Staatsakts
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Beitrag zur Methode Einer Teleologischen Rechtsauslegung
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Artikel-Nr:
9783642985669
Veröffentl:
1924
Einband:
Paperback
Erscheinungsdatum:
01.01.1924
Seiten:
156
Autor:
Ernst Von Hippel
Gewicht:
206 g
Format:
216x140x9 mm
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Erster Teil. Einführung.-
1. Der Begriff des fehlerhaften Staatsakts im Sinne vorliegender Arbeit.- a) Der Begriff des Staatsakts.- b) Der Begriff des Fehlers.- Zweiter Teil. Die formalistische Behandlung des fehlerhaften Staatsakts.-
2. Begriff und Formen der Unwirksamkeit.- a) Der Begriff der Unwirksamkeit.- b) Die a priorisehen Unwirksamkeitsformen der logisch-dogmatischen Richtung.- ?) Die Zivilisten.- ??) Der französische Zweig.- ??) Der deutsche Zweig.- ?) Die Publizisten.-
3. Die Versuche der Gegenstandsbegrenzung durch die Kategorien des Rechtsgeschäfts und der Rechtshandlung.- a) Die Bedeutung dieser Kategorien für die Theorie des fehlerhaften Staatsakts.- b) Die privatrechtlichen Versuche, bestimmte Tatbestände als Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen festzustellen.- ?) Das Willens-oder Erklärungsziel als Unterscheidungskriterium.- ?) Die Notwendigkeit eines Rechtserfolgswillens als Kennzeichen des Rechtsgeschäfts.- ?) Die teleologische Unterscheidung von Rechtsgeschäft und Rechtshandlung als eigentlich verwandte Methode der privatrechtlichen Theorie.- c) Haltlosigkeit der publizistischen Versuche, Staatsakte rechtlicher Eigentümlichkeit mittels der privatrechtlichen Definitionen des Rechtsgeschäfts und der Rechtshandlung zu gewinnen.-
4. Versuch einer psychologischen Verbindung von Fehler und Unwirksamkeitsform.-
5. Versuche einer logischen Verbindung von Fehler und Unwirksamkeitsform.- a) Das Verfahren logischer Deduktion.- b) Die petitio principii als Verbindungsbrücke.- c) Die Aufgabe des formalistischen Verfahrens zugunsten eines teleologisohen.- Dritter Teil. Notwendigkeit und Verfahren teleologischer Rechtsauslegung.-
6. Die Methode der Rechtsauslegung und der fehlerhafte Staatsakt.- a) Unzulänglichkeit der herrschenden Lehre von der Rechtsauslegung.- b) Unmöglichkeit deduktiver Rechtsauslegung.- c) Grundlosigkeit induktiver Rechtsauslegung.- d) Notwendigkeit und Verfahren teleologischer Rechtsauslegung.- e) Bedeutung des Ergebnisses für die Lehre vom fehlerhaften Staatsakt.- Vierter Teil. Versuch einer teleologischen Behandlung des fehlerhaften Staatsakts.-
7. Abhängigkeit der Bedeutung eines Fehlers von der konkreten Wertlage.- a) Unzulänglichkeit der französischen teleologischen Richtung.- b) Beispiele für verschiedene Wertlagen.- ?) Wirksamkeit eines fehlerhaften Staatsakts im Interesse der Privaten.- ?) Wesentliche und unwesentliche Fehler.- ?) Wesen und soziale Funktion des Akts.- ?) Abhängigkeit der Fehlerfolge von der Möglichkeit, den Fehler geltend zu machen.- ?) Abhängigkeit der Fehlerfolge von der Rechtskraft der verletzten Norm.- ?) Grenzen der Zulässigkeit privatrechtlicher Analogie für teleologische Rechtsauslegung.- c) Behandlung des fehlerhaften Staatsakts de lege ferenda.-
8. Die Feststellung des Fehlers.-
9. Fehlergründe und Fehlerfolgen.- a) Der rechtslogische Ort des Fehlers im allgemeinen.- b) Der fehlerhafte belastende Akt.- ?) Das Recht des Untertanen zum Widerstand.- ?) Der nichtige Akt.- ?) Der anfechtbare Akt.- c) Der begünstigende Akt.- ?) Die Begünstigung durch unzuständige Stellen.- ?) Die irrtümliche Erteilung einer Begünstigung.- ?) Die durch unlautere Mittel erlangte Begünstigung.-
10. Das Verfahren teleologischer Rechtsauslegung im Sinne vorliegender Arbeit und der Methodenstreit der Rechtswissenschaft.

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