Die hypothetische Einwilligung im Strafrecht

Die hypothetische Einwilligung im Strafrecht
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Zu den "Risiken und Nebenwirkungen" eines Transfers der Rechtsfigur aus dem Zivil- in das Strafrecht
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Artikel-Nr:
9783642359194
Veröffentl:
2014
Einband:
eBook
Seiten:
474
Autor:
Nike Hengstenberg
Serie:
40, Veröffentlichungen des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim
eBook Typ:
PDF
eBook Format:
Reflowable eBook
Kopierschutz:
Digital Watermark [Social-DRM]
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Die Autorin setzt sich mit dem Ursprung der hypothetischen Einwilligung im Arzthaftungsrecht und mit ihrem Transfer in das Strafrecht auseinander. Die dogmatischen Grundlagen werden herausgearbeitet und Anwendungen jenseits des Arztstrafrechts diskutiert.

Die Arbeit setzt sich mit dem Ursprung der hypothetischen Einwilligung im zivilrechtlichen Arzthaftungsrecht auseinander und untersucht ihren schrittweisen Transfer in das Strafrecht. Den Schwerpunkt bildet dabei die kontrovers diskutierte Frage des "Ob" und "Wie" einer dogmatischen Verortung der Rechtsfigur. Nach einer umfassenden Würdigung der hierzu existierenden Legitimationsmodelle sowie der gegen sie vorgebrachten Kritik zeigt die Verfasserin mögliche alternative Lösungsansätze auf, die sodann in ein - an den Vorgaben der Rechtsprechung des BGH orientiertes - praktikables und interessengerechtes Lösungsmodell münden. Dieses beinhaltet neben einer Differenzierung zwischen fahrlässigen und vorsätzlichen Aufklärungsfehlern eine Begrenzung ihres Anwendungsbereichs unter Berücksichtigung der ihr immanenten Grenzen sowie des allgemeinen Missbrauchsgedankens. Abschließend widmet sich die Verfasserin der in der Wissenschaft bislang wenig diskutierten Frage, ob und inwieweit die hypothetische Einwilligung auch jenseits des Arztstrafrechts einen legitimen Anwendungsbereich besitzt.

Einleitung.- Der Ursprung der hypothetischen Einwilligung im Zivilrecht.- Der Transfer der hypothetischen Einwilligung ins Strafrecht.- Schlussbetrachtung und eigenes Lösungsmodell.

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