Kaiserliche Finanzverwaltung

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Artikel-Nr:
9783640829965
Veröffentl:
2011
Seiten:
7
Autor:
Patrick Lethaus
eBook Typ:
EPUB
eBook Format:
Reflowable
Kopierschutz:
NO DRM
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,7, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract:Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der kaiserlichen Finanzverwaltung des römischen Reiches.Die Ereignisse werden in einen historischen Kontext eingeordnet und es wird die ...
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,7, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract:Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der kaiserlichen Finanzverwaltung des römischen Reiches.Die Ereignisse werden in einen historischen Kontext eingeordnet und es wird die Entwicklung und Veränderungen der Verwaltung dargestellt. Zunächst wird auf die Finanzverwaltung einschließlich des Aerarium und des Fiscus Caesaris eingegangen. Danach wird diese Arbeit die Einnahme- und Ausgabeseite des Staatshaushaltes erläutern und sich abschließend mit der öffentlichen Wohlfahrt auseinandersetzen.II. FinanzverwaltungSchon unter August wurde ein planmäßiger Aufbau einer kaiserlichen Verwaltung umgesetzt. Es wurde dabei nicht zwischen Maßnahmen, die der Stärkung des Herrschaftsanspruches des Kaisers dienten, oder Maßnahmen, die die Territorien des eroberten Landes regierbarer machten, unterschieden. Es war unvermeidlich, dass eine Staatskasse, der fiscus, eingerichtet wurde, damit die Kontrollierbarkeit der Finanzen, vor allem die Trennung des persönlichen Eigentums von Augustus vom Eigentum der res publica und von Augustus zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aus Beutegeldern für das öffentliche Gemeinwohl gewährleistet werden konnte. Der fiscus diente auch der Öffentlichkeit zur Überwachung der Finanzen und sorgte für Transparenz der Finanzen. Für die Kasse war allein Augustus verantwortlich, auch wenn diese nur dem öffentlichen Zwecke diente. Es kam dem fiscus somit eine doppelte Funktion zu, er erlaubte den Kaiser, dass ihre Handlungsspielräume erhalten blieben und sie sich öffentlich weiterhin als Wohltäter des Gemeinwesens darstellen konnten. Die Verwaltung aller Staatsgelder, also aller Steuern, Zölle, sowie Einnahmen aus den kaiserlichen Besitzungen übernahmen in Rom, in Italien und in den Provinzen Beamte aus dem Ritterstand.

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