Die Förderung erneuerbarer Energien in der Europäischen Union

Die Förderung erneuerbarer Energien in der Europäischen Union
Ein Vergleich der Förderinstrumente anhand der Fallbeispiele Deutschland und Großbritannien
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Artikel-Nr:
9783640589784
Veröffentl:
2010
Einband:
Paperback
Erscheinungsdatum:
13.04.2010
Seiten:
132
Autor:
Ulf Roßegger
Gewicht:
202 g
Format:
210x148x10 mm
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Klima- und Umweltpolitik, Note: 1,7, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Wenn wir unsere Partner auch weiter dazu bewegen wollen, ehrgeizige Ziele für dieerneuerbaren Energien festzulegen, müssen wir beweisen, dass wir unsere eigenen Zieleerreichen werden, und sollten vor unserer eigenen Tür kehren. (Loyola de Palacio, ehemalige Vizepräsidentin der EU-Kommission von 1999 bis 2004,Zuständigkeitsbereich Verkehr und Energie, auf der Ratstagung Energie am 14.05.2003,EU 2003a: 2)Mit der Richtlinie vom 27. September 2001 (EU 2001a, 2001/77/EG) hat die EuropäischeUnion erstmals einen Rahmen zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien(EE) verabschiedet. Die EE-Stromrichtlinie ist somit die maßgebliche legislative Grundlagezur Förderung erneuerbarer Energiequellen auf der europäischen Ebene, mit entsprechendenRückwirkungen auf die nationale Ebene.In der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, umdie Stromgewinnung auf Basis der erneuerbaren Energiequellen am gesamtenBruttostromverbrauch der EU15 von 13,9 Prozent im Jahr 1997 auf 22,1 Prozent bis 2010 zusteigern.Ein wichtiger Ausgangspunkt für die Umsetzung der EE-Stromrichtlinie war die Zustimmungder Europäischen Union zum Kyoto-Protokoll im Jahr 1997. In diesem Rahmen ging sie dieVerpflichtung ein, ihre jährlichen Treibhausgasemissionen bis 2010 um 8 Prozent zu senkenund bis zum Jahr 2010 bei den erneuerbaren Energien einen Anteil von 12 Prozent amPrimärenergieverbrauch zu erreichen.Die Richtlinie beinhaltet unterschiedliche nationale Referenzwerte für dieRegenerativstromerzeugung in allen EU-Mitgliedstaaten. Nach der EU-Erweiterung in denJahren 2004 und 2007 wurden für die Beitrittstaaten ebenso nationale Richtzielefestgeschrieben. Nach der Ergänzung der EE-Stromrichtlinie um die nationalen Richtziele derBeitrittsländer beträgt das Gesamtausbauziel der EU27 beim Regenerativstrom 21 Prozent biszum Jahr 2020. Für die Zeit nach 2010 wird ein weiterer Ausbau der erneuerbaren Energienzur Stromerzeugung angestrebt. Dies wird am Beschluss des Rates der Europäischen Unionim März 2007 deutlich. Darin wird ein verbindliches Ziel in Höhe von 20 Prozent als Anteilder erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch der EU bis 2020 festgeschrieben (Ratder Europäischen Union 2007: 21).

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