Manuelles Erstellen der 3. Mahnung und Berechnung von Verzugszinsen (Unterweisung Industriekaufmann / -frau)

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Artikel-Nr:
9783638325271
Veröffentl:
2004
Seiten:
24
Autor:
Christine Meier
eBook Typ:
PDF
eBook Format:
Reflowable
Kopierschutz:
NO DRM
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2004 im Fachbereich AdA Kaufmännische Berufe / Verwaltung, Note: 1,3, Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der betriebliche Umsatzprozess ist das grundlegende Ziel eines Industriebetriebes wie die IP AG, um seine Existenz zu ...
Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2004 im Fachbereich AdA Kaufmännische Berufe / Verwaltung, Note: 1,3, Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, Sprache: Deutsch, Abstract: Der betriebliche Umsatzprozess ist das grundlegende Ziel eines Industriebetriebes wie die IP AG, um seine Existenz zu sichern.Unter dem betrieblichen Umsatzprozess versteht man den Kreislauf der Beschaffung von Produktionsfaktoren durch geldwerte Mittel, über deren Kombination und Verarbeitung zu eigenen Erzeugnissen bzw. Dienstleistungen und durch die Veräußerung dieser Leistungen wiederum hinzu zur Umwandlung in Geld.Wird dieser Kreislauf durch einen Zahlungsverzug des Kunden unterbrochen, hat dieses folglich erhebliche Verluste und Beeinträchtigungen des Betriebsablaufes für das Unternehmen zur Folge.Diesem Umstand entgegenzuwirken ist Aufgabe des Mahnwesens, indem es die Außenstände überwacht und die Einhaltung der Zahlungsfristen kontrolliert.Gerade in Zeiten schlechter Konjunkturlage und zunehmend miserabler Zahlungsmoral kommt dem innerbetrieblichen Mahnwesen als Teilbereich der Finanzbuchhaltung eine besondere Bedeutung zu.Das Mahnwesen ist also eine Vorraussetzung für die Zahlungs- und Überlebensfähigkeit eines Unternehmens.Dem erfolgreichen Mahnverfahren sind eine eindeutige vertragliche Festlegung der Zahlungs-frist und das rechtzeitige Anmahnen von Kunden bei Zahlungsverzug vorausgesetzt.Obwohl rechtlich nur eine Mahnung erforderlich ist, um seine Ansprüche auch vor Gericht geltend zu machen, für den Fall, dass diese 1. Mahnung nicht zum Ausgleich der offenen Forderung führt, ist in der Praxis jedoch das dreifache Mahnen üblich.

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