Kultur eine öffentliche Aufgabe?

Kultur eine öffentliche Aufgabe?
Der Artikel wird am Ende des Bestellprozesses zum Download zur Verfügung gestellt.
Sofort lieferbar | Lieferzeit: Sofort lieferbar

15,99 €*

Artikel-Nr:
9783638220712
Veröffentl:
2003
Seiten:
20
Autor:
Patrick Witzmann
eBook Typ:
PDF
eBook Format:
Reflowable
Kopierschutz:
NO DRM
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich VWL - Finanzwissenschaft, Note: 2,0, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Öffentliche Güter, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Die nötigen finanziellen Mittel, die der Kultur sowohlvon der öffentlichen Hand, wie auch durch Private zur ...
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich VWL - Finanzwissenschaft, Note: 2,0, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Öffentliche Güter, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Die nötigen finanziellen Mittel, die der Kultur sowohlvon der öffentlichen Hand, wie auch durch Private zur Verfügung gestellt werdenunterliegen immer öfter den Kosteneinsparungsprogrammen der Verantwortlichen. DieKulturfinanzierung in Deutschland steckt in einer ihrer schwersten Krisen, die siejemals erlebt hat.Der Hauptteil der Kulturfinanzierung in Deutschland wird aus staatlichen undkommunalen Mitteln bestritten. Nach Angaben von Hummel beliefen sich die Ausgabender öffentlichen Hand für die Kunst– und Kulturpflege im Jahre 1988 auf 10,5 Mrd.DM.1 Das Engagement des Staates reicht von der kulturellen Ausbildung an Akademienund Hochschulen, über die Trägerschaft von Musikschulen, Theatern, Museen undBibliotheken, bis hin zur Vergabe von Stipendien und Zuschüssen an örtlicheMusikvereine. Eine derartig großzügige Kulturfinanzierung aus öffentlichen Mitteln inDeutschland ist politisch gewollt.2 Das sich Deutschland als eine Kulturgesellschaftversteht, ist nicht zuletzt aus der im Grundgesetz, Art. 5 Abs. 3 enthaltenenKunstfreiheitsgarantie –„Die Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei“ –ersichtlich. Dieser Artikel des GG „ ... dient als Bezugspunkt für die Annahme einesbestehenden Grundkonsenses darüber, daß Kunst der Allgemeinheit dient.“ 3 DieKulturzuständigkeiten und damit die Kulturförderungsaufgaben sind nach derföderativen Struktur in Deutschland in den einzelnen Landesverfassungen verankert.4Wenn also die Notwendigkeit durch den Staat gesehen wird, eine öffentlicheKulturförderung zu betreiben, so kann die Frage, die das Thema beinhaltet – „Kultureine öffentliche Aufgabe?“ - bereits an dieser Stelle grundsätzlich bejaht werden.Da Kultur vom Staat offenbar als öffentliche Aufgabe verstanden wird, soll imFolgendem Kapitel 2 die Legitimation einer staatlichen Kulturförderung überprüftwerden. Hierzu wird der besondere Gutcharakter der Kultur untersucht undanschließend bewertet. In Kapitel 3 werden dann Möglichkeiten zur Kulturfinanzierung diskutiert. Dabei erstrecken sich die Untersuchungen von einer Bertachtung derstaatlichen Kulturfinanzierung, über eine Komplementärfinanzierung zwischen Staatund privater Seite, bis hin zu einer rein privaten Kulturfinanzierung. Den Abschluß derArbeit bildet die Zusammenfassung im Kapitel 4.1 Vgl. Hummel, M. (1992), S. 21.2 Vgl. Heinrichs, W. (1997), S. 1.3 Vgl. Ebker, N. (2000), S. 129.4 Vgl. Heinrichs, W. (1993), S. 32.

Kunden Rezensionen

Zu diesem Artikel ist noch keine Rezension vorhanden.
Helfen sie anderen Besuchern und verfassen Sie selbst eine Rezension.