Rechtsfragen der Entgeltregulierung gemäß den §§ 24 ff. TKG

Rechtsfragen der Entgeltregulierung gemäß den §§ 24 ff. TKG
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Artikel-Nr:
9783638213271
Veröffentl:
2003
Seiten:
51
Autor:
Patrick Breyer
eBook Typ:
EPUB
eBook Format:
Reflowable
Kopierschutz:
NO DRM
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 17 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (FB Jura), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 19961 warendie Weichen für die Etablierung von Wettbewerb auf ...
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 17 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (FB Jura), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 19961 warendie Weichen für die Etablierung von Wettbewerb auf allenTelekommunikationsmärkten gestellt worden.
1 TKG2 sieht als Zweck desGesetzes ausdrücklich vor, “durch Regulierung im Bereich derTelekommunikation den Wettbewerb zu fördern”. Insbesondere soll diehoheitliche Regulierung dem Ziel der Gewährleistung eines chancengleichen undfunktionsfähigen Wettbewerbes, auch in der Fläche, auf den Märkten derTelekommunikation dienen (
2 II Nr. 2).Grundgedanke der Beseitigung ehemaliger Monopolrechte der heutigenDeutschen Telekom AG (DTAG) war vor allem, dass ein funktionierenderWettbewerb den Interessen der Nutzer (vgl.
2 II Nr. 1) dient. DiePreisentwicklung auf den Telekommunikationsmärkten hat die Richtigkeit dieserÜberlegung inzwischen bestätigt.Einem chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb standen aber außerrechtlichen auch faktische Hindernisse entgegen. Insbesondere befürchtete derGesetzgeber, dass die DTAG gegenüber Wettbewerbern bedeutend größereChancen habe3, etwa weil ihr das Eigentum an den flächendeckendenÜbertragungswegen übertragen worden war, weil ihr ausreichende personelleKapazitäten zur Verfügung standen und wegen der bereits bestehendenKundenbeziehungen der DTAG (ca. 40 Mio. Kunden).Zwar stehen diesen Vorteilen auch erhebliche Wettbewerbsnachteile der DTAGgegenüber: Die DTAG ist dem öffentlichen Dienstrecht verpflichtet und einemPersonalüberhang, hohen Pensionslasten und einer Pflicht zur flächendeckendenVersorgung der Bevölkerung ausgesetzt. Gleichwohl ist der Gesetzgeber summasummarum von einem erheblichen Wettbewerbsvorsprung des Unternehmensausgegangen und hat daher eine besondere Regulierung für erforderlichgehalten4. [...]1 BGBl. I 1996, S. 1120 ff. Auszugsweise abgedruckt auf den S. 35 ff.2 Im Folgenden nicht anders gekennzeichnete Paragraphen sind solche desTKG.3 Begr. zum TKG, BT-Drucks. 13/3609, S. 33.4 Begr. zum TKG, BT-Drucks. 13/3609, S. 43.

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