Der neue Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Das Reformprotokoll Nr. 11 und seine Folgen für die Verrechtlichung

Der neue Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Das Reformprotokoll Nr. 11 und seine Folgen für die Verrechtlichung
Der Artikel wird am Ende des Bestellprozesses zum Download zur Verfügung gestellt.
Sofort lieferbar | Lieferzeit: Sofort lieferbar

15,99 €*

Artikel-Nr:
9783638200943
Veröffentl:
2003
Seiten:
31
Autor:
Marion Kaufmann
eBook Typ:
EPUB
eBook Format:
Reflowable
Kopierschutz:
NO DRM
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Int. Organisationen u. Verbände, Note: 1,3, Otto-Friedrich-Universität Bamberg (Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Hauptseminar. Verrechtlichung der internationalen Beziehungen, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor genau einem Monat, ...
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Int. Organisationen u. Verbände, Note: 1,3, Otto-Friedrich-Universität Bamberg (Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Hauptseminar. Verrechtlichung der internationalen Beziehungen, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor genau einem Monat, am 25. Januar 2002, wurde Bosnien-Herzegowina als 44. Mitglieddes Europarats aufgenommen. Eintrittskarte für die Mitgliedschaft war dabei die Unterzeichnungder 1953 in Kraft getretenen Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechteund Grundfreiheiten (EMRK), einem weltweit einzigartigen Mechanismus zum Schutz derGrund- und Menschenrechte, dem sich nun mit Bosnien-Herzegowina 44 europäische Staatenverpflichtet haben. Bis 1998 überwachte ein Kontrollmechanismus aus drei Instanzen dieEinhaltung der Konvention, der durch das am 30. Juni 1998 in Kraft getretene Protokoll Nr.11 von Grund auf reformiert wurde.Warum der Aufsichtsmechanismus reformiert wurde und welche Auswirkungen diese Veränderungenhaben, soll in dieser Arbeit untersucht werden. Anhand dieser Fragestellung soll inerster Linie gezeigt werden, wie sich der Grad der Verrechtlichung der EMRK nach der Reformdurch das Protokoll Nr. 11 geändert hat. Zwei Phasen werden also miteinander verglichen:der Aufsichtsmechanismus vor und nach 1998.Die theoretische Grundlage dieser Untersuchung bildet der Aufsatz Legalized Dispute Resolution:Interstate and Transnational von Robert O. Keohane, Andrew Moravcsik und AnneMarie Slaughter aus dem Jahr 2000.1 Die Autoren unterscheiden in diesem Aufsatz zwei Stufenvon Streitbeilegungsmechanismen in der internationalen Politik, die jeweils an einem Endeder Verrechtlichungsskala anzusiedeln sind: die interstaatliche und die transnationale Konfliktbeilegung.Zur Unterscheidung dieser beiden Mechanismen stellen sie ein Analyserastermit mehreren Kriterien auf, dass auf den Fall der EMRK angelegt werden soll. Dieses Rasterdient in der Arbeit als Instrument, um die beiden Phasen des Europäischen Gerichtshof fürMenschenrechte (EGMR), vor und nach der Reform 1998, hinsichtlich ihres Verrechtlichungsgradeszu vergleichen. Dabei soll auch kritisch überprüft werden, ob die drei Autorenmit ihrer Einordnung des EGMR in das Verrechtlichungsschema richtig liegen.[...]1 Vgl. Keohane/Moravcsik/Slaughter (2000): Legalized Dispute Resolution: Interstate and Transnational. In:International Organization 54, 3, Summer 2000, S. 457-488. Zur Vereinfachung wird in der Arbeit immer vonder Theorie von Keohane im Singular gesprochen, wobei dieser Aufsatz der drei Autoren gemeint ist.

Kunden Rezensionen

Zu diesem Artikel ist noch keine Rezension vorhanden.
Helfen sie anderen Besuchern und verfassen Sie selbst eine Rezension.