Beschreibung:
Trotz des ausdrucklichen Ziels der DS-GVO, das Datenschutzrecht europaweit zu harmonisieren, sind gerade im Gesundheitsbereich, in dem sensible Daten durch eine Vielzahl Beteiligter verarbeitet werden, viele Einzelfragen noch offen. Der deutsche Gesetzgeber hat bisher wenig zur Konkretisierung beigetragen. Unbestimmte Rechtsbegriffe sowie Abwagungs- und Offnungsklauseln auf der materiell-rechtlichen Ebene einerseits und strikte prozedurale Verpflichtungen wie Datenschutzfolgeabschatzung, Nachweis- und Informationspflichten andererseits warten noch auf eine konkrete Bestimmung. Sie stellen damit Datenverarbeiter, Auftragsverarbeiter, Aufsichtsbehorden und Nutzer vor erhebliche praktische Probleme. Diesen Problemen nimmt sich der vorliegende Band in analytischer und praxisorientierter Weise an.
Trotz des ausdrucklichen Ziels der DS-GVO, das Datenschutzrecht europaweit zu harmonisieren, sind gerade im Gesundheitsbereich, in dem sensible Daten durch eine Vielzahl Beteiligter verarbeitet werden, viele Einzelfragen noch offen. Der deutsche Gesetzgeber hat bisher wenig zur Konkretisierung beigetragen. Unbestimmte Rechtsbegriffe sowie Abwagungs- und Offnungsklauseln auf der materiell-rechtlichen Ebene einerseits und strikte prozedurale Verpflichtungen wie Datenschutzfolgeabschatzung, Nachweis- und Informationspflichten andererseits warten noch auf eine konkrete Bestimmung. Sie stellen damit Datenverarbeiter, Auftragsverarbeiter, Aufsichtsbehorden und Nutzer vor erhebliche praktische Probleme. Diesen Problemen nimmt sich der vorliegende Band in analytischer und praxisorientierter Weise an.