Stimmvereinbarungen zwischen Gläubigern in der Insolvenz

Stimmvereinbarungen zwischen Gläubigern in der Insolvenz
Eine Untersuchung anhand des Verfahrensrechts und des materiellen Rechts der InsO
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Artikel-Nr:
9783631667637
Veröffentl:
2015
Einband:
Paperback
Erscheinungsdatum:
05.11.2015
Seiten:
234
Autor:
Gunnar Groh
Gewicht:
309 g
Format:
210x148x13 mm
Serie:
5799, Europäische Hochschulschriften Recht
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Gunnar Groh studierte Rechtswissenschaften in München und Paris sowie in New York und promovierte in Mannheim. Er ist im Justizdienst des Freistaates Bayern tätig.
Dieses Buch beschäftigt sich mit der bislang kaum beachteten Frage, ob Gläubiger in der Insolvenz Stimmvereinbarungen treffen können. Dabei spielen praktische Erwägungen zur Planbarkeit der Stimmergebnisse eine Rolle. Zudem haben solche Stimmbindungsverträge eine wertschöpfende Komponente. Die Zulässigkeit betrifft zuerst das Verfahrensrecht, insbesondere die Vorbereitung und den Ablauf der Termine. Der Autor misst solche Abreden auch an zentralen materiellen Grundsätzen, dem Gleichbehandlungsgrundsatz und der Vorrangregel, wobei er die Judikatur zum ähnlichen Forderungskauf bespricht und anschließend ein Sanktionensystem für unzulässige Abreden entwickelt. Zuletzt prüft der Autor, ob Treupflichten zwischen Gläubigern bestehen, die sich auf die Zulässigkeit dieser Abreden auswirken könnten.
Stimmabreden zwischen Gläubigern in der Insolvenz sind praktisch bedeutsam. Sie vertragen sich mit dem Verfahrensrecht. Materielle Kriterien sind die Gläubigergleichbehandlung und die Vorrangregel. Unzulässige Abreden führen zur Beschlussanfechtung. Treupflichten zwischen Gläubigern, die sich auf die Zulässigkeit auswirken könnten, bestehen nicht.
Inhalt: Anwendungsbereich von Stimmvereinbarungen - Vereinbarkeit mit dem Verfahrensrecht der InsO - Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung - Stimmenkauf und Forderungskauf - Stimmenkauf im Gesellschaftsrecht - Planbestätigung - Beschlussanfechtung - absolute Vorrangregel - Treuepflichten zwischen Gläubigern.

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