Beschreibung:
Der Autor: Lutz Eidam wurde 1975 in Bad Hersfeld geboren und studierte von 1996 bis 2002 Rechtswissenschaften mit strafrechtlichem und rechtstheoretischem Schwerpunkt in Frankfurt am Main und Buffalo, New York (USA). Seit 2003 ist er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Lehrbeauftragter für strafrechtliche Veranstaltungen am Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie der Universität Frankfurt am Main, am Lehrstuhl für Rechtstheorie, Rechtssoziologie, Strafrecht und Strafprozessrecht, beschäftigt.
Der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare) gehört zu den grundlegenden Rechtsprinzipien des deutschen Strafprozesses. Seine Geltung im deutschen Rechtskreis ist zum Beginn des 21. Jahrhunderts ebenso selbstverständlich wie umstritten. Diese Arbeit möchte einen Beitrag zu der derzeit in der strafrechtlichen Rechtsprechung und Literatur geführten Debatte um Inhalt und Reichweite des nemo tenetur Prinzips leisten. Derzeit bestehende Unsicherheiten zu Auslegung und Reichweite des Prinzips werden aufgezeigt und anhand von strittigen Fallkonstellationen einer Lösung zugeführt. Zum Ende der Bearbeitung werden sodann abstrakte Kriterien zur Bestimmung des Schutzbereiches der Selbstbelastungsfreiheit formuliert.
Aus dem Inhalt: Der Schutz juristischer Personen und Personenvereinigungen gegen Selbstbelastung - Hörfalle und nemo tenetur - Die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln zur Beweissicherung - Kollision der Selbstbelastungsfreiheit mit Mitwirkungspflichten im Verwaltungsverfahren (insb. im Steuerverfahren) - Zulässigkeit konsensualer Elemente im Strafprozess - Nemo tenetur und Freiheitsentzug - Abstrakte Schutzbereichsbestimmung des nemo tenetur Prinzips.