Beschreibung:
Der Autor: Stefan Göhring wurde 1962 in Düsseldorf geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn absolvierte er am dortigen Landgericht den juristischen Vorbereitungsdienst. Seit Dezember 1991 ist er in der Hauptverwaltung der Mannesmann AG in Düsseldorf tätig.
Die vorgelegte Studie behandelt die Verarbeitung von Daten, die an polizeilichen Kontrollstellen erhoben werden, aus strafprozessualer und polizeirechtlicher Sicht. Darstellung und kritische Untersuchung des 163 d StPO anhand der im Volkszählungsgesetz-(VZG-)Urteil des BVerfG aufgestellten Kriterien belegen, daß die Norm verfassungsgemäß ist. In den novellierten Polizeigesetzen ist die Aufgabe der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten von der klassischen Gefahrenabwehraufgabe zu trennen. Trotz der Gesetzgebungskompetenz der Länder aus Art. 30, 70 GG sind Gefahrenabwehr und Strafverfolgungsvorsorge als unterschiedliche Datenverarbeitungszwecke zu behandeln. Unter Berücksichtigung dieser Determinanten werden Regeln für die einzelnen Phasen der Verarbeitung von Kontrollstellendaten aufgestellt, die den Vorgaben des VZG-Urteils entsprechen.
Aus dem Inhalt: Teil 1: 163 d StPO - Der Gang des Gesetzgebungsverfahrens - Der Regelungsgegenstand der Vorschrift - Verfassungsmäßigkeit - Teil 2: Die Vorschriften der Polizeigesetze de lege lata und de lege ferenda - Die einschlägigen Regelungen in den Polizeigesetzen der Länder - Die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten und die Gefahrenabwehraufgabe der Polizei - Übertragung der gewonnenen Erkenntnisse.