Beschreibung:
Der Autor: Andreas Hort wurde 1968 in Eisenach geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Leipzig, Marburg und Norwich. Erstes Staatsexamen 1996, zweites Staatsexamen nach Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg 2001. Seit Mitte 2001 ist Andreas Hort als Rechtsanwalt tätig.
Bekannte und weniger bekannte Persönlichkeiten sehen sich häufig in der Berichterstattung der Medien sowie in Werbung und im Merchandising benutzt. Rechtswidrigen Nutzungen folgen durch die betroffenen Personen regelmäßig finanzielle Ausgleichsansprüche. Diese Arbeit stellt die Ansprüche dar, die nach deutschem und nach schweizerischem Persönlichkeitsrecht bestehen. Es geht dabei um den Ausgleich materieller und immaterieller Schäden sowie um die Herausgabe wirtschaftlicher Vorteile. Beide Rechtsordnungen gewähren solche Ansprüche unter ähnlichen dogmatischen Voraussetzungen. Die Untersuchung belegt, dass die deutsche Rechtsprechung die Ansprüche intensiver entwickelt hat. Die Grenzen dieser Rechtsprechung werden aufgezeigt, insbesondere bei der dreifachen Schadensberechnung und beim Entschädigungs- bzw. Genugtuungsanspruch.
Aus dem Inhalt : Ansprüche auf Schadenersatz - Ansprüche aus dem Bereicherungsrecht und aus dem Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag - Finanzielle Entschädigung für immaterielle Beeinträchtigungen - Ansprüche bei Verletzungen der Persönlichkeitsrechte Verstorbener.